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Rückblick auf die Biofach 2025

Biogetreide
/
Auf der Biofach 2025, die im Februar in Nürnberg stattfand, präsentierten sich aus 94 Ländern rund 2 300 Aussteller.
2025
2/17/2025
Rückblick auf die Biofach 2025

Trotz des spürbaren Rückgangs der Ausstelleranzahl gegenüber dem Vorjahr (2.300 Aussteller statt 2.550) zog die Messe 35.000 Besucher aus 140 Ländern nach Nürnberg in die Messehallen. Jeder zweite Teilnehmende reiste aus dem Ausland an. Auf der Ausstellerseite kamen mehr als 70% der Firmen aus dem Ausland, vor allem aus Italien (262), Spanien (133), den Niederlanden (109) und Frankreich (73). Deutschland verzeichnete mit 653 Firmen eine beachtliche Präsenz vor dem Hintergrund, dass die Branche wegen steigender Kosten vorsichtig agiert. Die Naturkosmetikmesse Vivaness fand dieses Jahr nicht statt, die verbliebenden Aussteller wurden in die Biofach integriert.

Dominik Dietz, Direktor Biofach Nürnberg Messe, VictoriaVehse, Managerin Nürnberg Messe und Tina Andres,  Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) auf der Pressekonferenz zur Eröffnung.

Für die kommende Periode erwartet die Branche vor allem von der Politik EU-weit und national deutlich mehr Impulse für den Bio-Anbau und für Bio-Lebensmittel. Tina Andres Vorstandsvorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) sagte, dass die Biofach nicht nur eine Messe des Handels sei, sondern vor allem des Handelns. Ein Versuch Bio noch mehr in die Mitte der Gesellschaft zu bringen, bietet für sie vor allem national die Außer-Haus Verpflegung. Etwa 16 Mio. Menschen würden sie in Deutschland regelmäßig nutzen. Eine Chance für die Branche. Selbstverständlich soll dabei – so Andres - Ernährung gesund sein und wenn rein Bio nicht immer möglich sei, dann solle sie zumindest nachhaltig produziert werden.

Das Team der Schapfenmühle /v.l.n.r.): Christian FaulVertriebsleiter Lebensmittelindustrie, Geschäftsführer Ralph Seibold, Daniela Pflüger und Jörg Elkemann, Vertriebsleiter LEH.

Warengruppen und Produkttrends

Einen großen Stellenwert in den Messehallen hatten Trockenprodukte wie Getreide, Hülsenfrüchte, Teigwaren, Süßwaren und Snacks. Diese Warengruppen machen fast 40 Prozent des gezeigten Sortiments aus. Rohstoffe für Bio-Lebensmittel und Naturkosmetik verteilen sich auf weitere 20 Prozent.  Darüber hinaus hatte jedes zweite ausstellende Unternehmen ein vegetarisches oder veganes Produkt im Angebot.

Next Generation: Geschäftsführer Christopher Rubin trittdieses Jahr mit seinem Team am Stand der Rubin Mühle  leger auf.

Die Branche der Getreideverarbeiter profitierte auf der Messe von neuen Kontakten zu Verkäufern von Rohstoffen, Einkäufern aus Handel und Weiterverarbeitung sowie intensiver Kontaktpflege zu bestehenden Kunden und Marktteilnehmern. Viele Akteure führten Gespräche über Rohstoffqualitäten, Lieferketten und Preispolitik. Die Fachzeitschrift „Mühle + Mischfutter“ diente einigen zur Akquise oder Diskussionsgrundlage.

Am Stand von SLP informieren Matthias Jung und Inhaber MichaelSailer rund um schwäbische Landprodukte und ihr kerniges Urgetreide.  

Kongress  „Yes, we do!“

Parallel zur Messe diskutierte der Kongress unter dem Leitmotiv „Yes, we do! Wie Wandel in der Lebensmittelwirtschaft gelingt“ in 171 Einzelsessions Fragen zur nachhaltigen Produktion. Am besten besucht war das Panel „Der deutsche Bio-Markt - Zahlen, Fakten, Analyse 2025“, mit gut 200 Teilnehmern. Innovationskraft war unter anderem an den zwei Bühnen, der Presentation und der Innovation Stage zu spüren. Daneben waren zahlreiche Produktverkostungen möglich.

Martin Apfeld und Henrick de Vries präsentieren u.a. die neuen Bio-Texturen von Kröner Stärke zur Herstellung von Fleischersatz.
Inhaberin Anne Rolle-Baldauf undProkurist Ralph Schweigert am Stand mit ihren „Land-gemachten“ Bio-Brodukten.

Am vorletzten Tag absolvierte Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft und seit dem Platzen der Ampel-Regierung auch Bundesminister für Bildung und Forschung seinen Gang über die Messe. Am Tag der Eröffnung war Silvia Bender, Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft anwesend. Laut Messeinformation wurden als ausländische Staatsvertreter Armands Krauze begrüßt, der Landwirtschaftsminister von Lettland sowie Stefan Krajewski, Staatssekretär des polnischen Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.

Neue Produkte präsentierte das Team derFrießinger Mühle auf ihrem Stand.

BIOFACH World

Die Biofach in Nürnberg ist Teil eines globalen Verbunds von acht Messen in Brasilien, China, Deutschland, Indien, Japan, Thailand, den Vereinigten Staaten und Saudi-Arabien. Insgesamt erreichen diese Veranstaltungen jährlich laut Informationen der Messe rund 150.000 Bio-Interessierte. In diesem Jahr freuen sich die Veranstaltenden besonders auf die erstmalige Biofach America (2.–4. Juni in Atlanta), die als erste reine Biofachmesse Nordamerikas frische Impulse setzen soll.

Christiane Heidenreich präsentiert die breite Paletteder Bio-Produkte der Spielberger Mühle.

Tilman Barthel von Barthel Maschinen und Ingenieurbüro amStand mit einer Ausgabe von M+M und einem Artikel zu Farbsortierern.

Die Biofach 2025 zeigte, dass sich die Branche trotz schwieriger Rahmenbedingungen weiterentwickelt. Für Getreideverarbeiterinnen und -verarbeiter bot die Messe wertvolle Plattformen, um Kontakte zu knüpfen, Rohstoffe zu sichern und über Trends zu diskutieren. Die starken internationalen Strukturen und der wachsende Fokus auf Außer-Haus-Verpflegung zeigen, dass Bio auch künftig eine wichtige Rolle spielen kann. Schon jetzt seien fast 80% der Messefläche für 2026 gebucht – so die Biofach. Vom 10. bis 13. Februar 2026 wird dann erneut deutlich, ob die Branche ihre Innovationskraft und politische Durchsetzung stärken konnte. Fest steht: In Zeiten des Wandels setzt die Biofach auf Tatkraft: „Yes, we do!“.

Der Stand von Treffler war u.a. Anziehungspunkt für Interessierte an kompakten Mühlensystemen.
Das Team der Mühle-Kottmann freute sich über viele Kundengespräche am Stand.

Rückblick auf die Biofach 2025
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Biofach 2025 - Trends

Biogetreide
/
Vom 11. bis 14. Februar 2025 findet die Biofach in den Messehallen in Nürnberg statt.
2025
2/10/2025
Biofach 2025 - Trends

Im Jahr 2025 schreibt die Biofach ihr 34. Messejahr. 2007 gliederte sich der Naturkosmetikbereich aus der Messe heraus und wurde 17 Jahre erfolgreich als Internationale Fachmesse für Naturkosmetik parallel zur Biofach durchgeführt. Ab 2025 wird der Angebotsbereich Naturkosmetik wieder in die Mitte der Biofach integriert. Das facettenreiche Angebot der Naturkosmetikprodukte ist dann in Halle 4A zu finden.

Trends und Innovationen

Eine ökologische Transformation des Ernährungssystems gelingt nur dann, wenn der gesamte Lebensmittelkreislauf betrachtet wird – vom Acker bis zum Teller, vom Teller bis in den Wiederverwertungskreislauf. Hierbei sind kreative Ideen gefragt. Die Biofach 2025 bietet diesen daher noch mehr Raum. Auf zwei Bühnen, der Innovation Stage sowie der Presentation Stage, stellen Ausstellende und Experten nachhaltige Lösungen und Produktinnovationen vor. Am Neuheitenstand finden Besuchende eine kompakte Übersicht der angemeldeten Marktneuheiten. Deutsche Start-ups präsentieren sich am vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geförderten Gemeinschaftsstand „Young Innovators“. Die „International Newcomers“ zeigen, was die internationale Bio-Start-up-Szene zu bieten hat. Um kreative Ideen zu fördern, bietet die Biofach jungen Unternehmen darüber hinaus die Möglichkeit, ihre Ideen und Produkte im Rahmen der Start-up-Pitches vor dem globalen Fachpublikum zu präsentieren.

Alternative und vollwertige Lebensmittel

Die Erlebniswelt Vegan wird 2025 zur Erlebniswelt Planetary Health. Mit dem neuen Namen erhält sie auch ein angepasstes Konzept, welches in Kooperation mit AöL (Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller) und GFC (Good Food Collective) ausgearbeitet und umgesetzt wird. Neben veganen Lebensmitteln stehen die Themen alternative Proteinquellen und Vollwert im Fokus. Gemeinsam gestalten die Partner ein interaktives Programm, welches den Bereich Planetary Health umfassend aufgreift. Dazu zählen Expertenvorträge, Live-Cookings, Panels und Quiz-Shows.

Biofach-Kongress

Mit dem Fokusthema „Yes, we do! – Wie Wandel in der Bio-Lebensmittelwirtschaft gelingt“, setzt der Biofach-Kongress 2025 drei zentrale Hebel für eine sichere Le-bensmittelversorgung in den Mittelpunkt. Das Schwerpunktthema wählte die Biofach gemeinsam mit dem internationalen Schirmherr IFOAM – Organcis International sowie dem nationalen ideellen Träger Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Die drei Säulen für den Wandel bilden dabei Nachhaltigkeit als steuerndes Kriterium in der Finanzwelt, öffentliche Hand als Treiber für mehr Bio und Bio-Lebensmittel mit überzeugenden Geschichten vermarkten. 2024 nahmen am Biofach- und Vivaness-Kongress über 7600 Personen an 128 Einzelveranstaltungen teil.  

Biofach digital

Die Biofach findet 2025 sowohl vor Ort in Nürnberg als auch digital statt. Teilnehmende finden auf der Eventplattform Informationen zu den internationalen Ausstellenden und ihrer Produktvielfalt sowie zum Rahmenprogramm. Darüber hinaus wird ein Teil des Kongresses Live gestreamt und steht im Anschluss an die Messe noch mehrere Monate als Video On-Demand zur Verfügung.

Neben dem umfangreichen Informationsangebot stehen auch vielfältige Vernetzungsmöglichkeiten zur Verfügung. Teilnehmende können sich bereits vorab austauschen und Termine sowohl digital als auch auf der Messe vereinbaren. Alle Features sind zudem auch per App verfügbar. So lässt sich der Messebesuch optimal vor- und nachbereiten.

Wie immer präsentieren auch dieses Jahr die Aussteller ihre Neuheiten auf einem gesonderten Stand.

Veranstaltungstipp

Doppelveranstaltung zum Potenzial von heimischen Hülsenfrüchten (Mi. 12.2. von 12.00–12.45 & 13.00–13.45 Uhr

Teil 1: Podiumsdiskussion „Bio-Marktpotenzial heimischer Hülsenfrüchte: Vom Grundnahrungsmittel zur Bedeutungslosigkeit. Und zurück?”

Diskutiert wird mit Experten aus Landwirtschaft, Handel und Wissenschaft über die Geschichte und die Zukunftschancen heimischer Hülsenfrüchte. Wie lassen sich diese vielseitigen Nahrungsmittel wieder in den Fokus einer nachhaltigen, regionalen Ernährung rücken?

Teil 2: Hülsenfrucht-Kochshow und Branchentreff „Gaumenfreudig und gesund – innovative Küche”

Aussteller aus der Getreidebranche

Agrana Halle 1, Stand 573

Allgäuer Ölmühle Halle 6, Stand 435

Barthel Maschinen- und Ingenieurbüro Halle 7, Stand 375

Bauck Halle 7, Stand 417

Bohlsener Mühle Halle 7, Stand 451

Carvex Verfahrenstechnologie Halle 7, Stand 768

Ceralia Halle 7, Stand 416

C.F. Rolle Mühle Halle 7, Stand 375

Eurofins Halle 7, Stand 544

Farolina Halle 9, Stand 535

FrießingerMühle Halle 6, Stand 365

Good Mills Halle 1, Stand 365

Grain Millers Halle 4, Stand 341

Gutschermühle Halle 1, Stand 427

Hammermühle Halle 7, Stand 639

Heimatsmühle Halle 6, Stand 365

Helsinki Mills Halle 6, Stand 211

JK Machinery Halle 4A, Stand 538

Kreyenborg Halle 9, Stand 421

Kröner Stärke Halle 7, Stand 244

Lerchenbergmühle Halle 7, Stand 375

Mestemacher Halle 7, Stand 125

Meyermühle Halle 7A, Stand 338

Millets Place Halle 6, Stand 425

Molino Peila Halle 4, Stand 110

Molitoria Umbra Halle 6, Stand 165

Mühle Kottmann Halle 7, Stand 146

Nützel Mühle Halle 7, Stand 146

Pflanzenölmühle Kroppenstedt Halle 9, Stand 341

PrimaVera Halle 7, Stand 416

Prodima Mixers Halle 7, Stand 529

Reismühle Nutrex Halle 7A, Stand 338

Rosengarten Naturkost Halle 7, Stand 539

Rubinmühle Halle 7A, Stand 467

Schalk Mühle Halle 7A, Stand 449

SchapfenMühle Halle 6, Stand 465

Scheller Mühle Halle 6, Stand 435

Spielberger Mühle Halle 7, Stand 205

Strobl Caj. Naturmühle Halle 1, Stand 485

Teigwarenfabrik Jeremias Halle 6, Stand 365

Treffler Halle 7, Stand 529

Werz Naturkornmühle Halle 7, Stand 105

Westrup Halle 7A, Stand 110

Biofach 2025 - Trends
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Biofach 2025

Biogetreide
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Getreideverarbeitung
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Messe
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Vom 11. – 14. Februar 2025 findet die BIOFACH statt, die Messe für Bio-Lebensmittel.
2025
2/10/2025
Biofach 2025

Der BIOFACH Kongress rückt 2025 drei zentrale Hebel für eine sichere Lebensmittelversorgung in den Fokus: Nachhaltigkeit als steuerndes Kriterium in der Finanzwelt, die öffentliche Hand als Treiber für mehr Bio sowie die Vermarktung von Bio-Lebensmitteln mit überzeugenden Geschichten. Weitere Highlights sind zudem Innovationen, Trends und Newcomer, sortiments-spezifische Erlebniswelten, der Angebotsbereich Unverpackt sowie zielgruppenorientierte Foren, beispielsweise an die Außer-Haus-Verpflegung oder den Fachhandel.

Weitere Infos: www.biofach.de

BIOFACH-Logo
Biofach 2025
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Mehlwurmpulver mit Vitamin D für Brot, Pasta und Backwaren

Proteine
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Getreideverarbeitung
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Mehlmühlen
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Die EU erlaubt UV-behandeltes Mehlwurmpulver in Lebensmitteln, exklusiv vertrieben von Nutri'Earth.
2025
2/10/2025
Mehlwurmpulver mit Vitamin D für Brot, Pasta und Backwaren

Sie haben es schon wieder getan - ein weiteres Insektenpulver ist in der EU für Lebensmittel zugelassen. Diesmal Pulver aus Mehlwürmern, welches UV-bestrahlt und so mit Vitamin D angereichert sein soll. Die Presse hat dies aufgegriffen und mit dieser "News" für Aufruhr gesorgt. Dabei ist das Pulver aus Mehlwürmern bereits in den EU für Humanernährung zugelassen ist. Bei der jetzigen Zulassung handelt es sich also um bereits zugelassenes Pulver, welches zusätzlich behandelt wurde und angeblich den Vitamin D-Mangel bei Menschen ausgleichen soll. Besonders ärgerlich für die Branche ist, das aufgrund der mangelhaften Kommunikation der EU-Institutionen Kunden wieder in den Bäckereien stehen und fragen, ob Insektenpulver im Brot ist.

Mehlwürmer sind in Mühle nicht gerne gesehen und gelten als Schädlinge.

Was ist genau passiert: Die Europäische Union hat ab dem 10. Februar 2025 in der Europäischen Union die Verwendung von UV-behandeltem Mehlwurmpulver in verschiedenen Lebensmitteln offiziell erlaubt. Diese Zulassung betrifft unter anderem Brot, Kuchen, Teigwaren, verarbeitete Kartoffelprodukte, Käse sowie Obst- und Gemüsekompotte. In Brot und Kuchen dürfen bis zu vier Gramm des Pulvers pro hundert Gramm Endproduktenthalten sein. Durch die UV-Behandlung des Pulvers soll der Gehalt an Vitamin D3 erhöht werden und dazu beitragen, dass die genannten Lebensmittel mit diesem Vitamin angereichert werden.

Die Zulassung basiert auf einer Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die zu dem Schluss kam, dass das Mehlwurmpulver unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen und -mengen sicher sei. Beispielsweise dürfen die Larven vor der Vermhalung einige Stunden nicht mehr gefüttert werden, damit der Darm entleert ist. Allerdings wies die EFSA darauf hin, dass der Verzehr des Pulvers bei Personen mit Allergien gegen Krebstiere und Hausstaubmilben allergische Reaktionen auslösen kann. Daher müssen die Lebensmittel, die Mehlwurmpulver enthalten, spezifisch gekennzeichnet werden. Das diese Kennzeichnung aber beispielsweise nicht in Gaststätten greift, hat Mühle + Mischfutter bereits 2023 in einem Artikel nachgewiesen. Hier zum Artikel. Bei der Kennzeichnung muss auch angeben werden, dass das Produkt durch UV-Behandlung erzeugtes Vitamin D enthält, sofern der Vitamin-D-Gehalt einen signifikanten Wert erreicht. Mühle + Mischfutter hat bereits

Bereits in den anderen Verordnungen zur Zulassung ist erwähnt, dass allergische Reaktionen beim Menschen durch den Verzehr von vermahlenen Insekten wahrscheinlich sind. Hinsichtlich des Wettbewerbs und der Marktregulierung ist ebenfalls kritisch zu betrachten, dass das französische Unternehmen Nutri’Earth für fünf Jahre das alleinige Recht besitzt UV-behandeltes Mehlwurmpulver in der EU zu vertreiben. Das französische Unternehmen Nutri’Earth stellte den Antrag bereits 2019. Anschließend folgten Untersuchungen und Prüfungen. Nun wurde der Antrag genehmigt. Nutri’Earth ist ein privates französisches Unternehmen mit Fokus auf der Nutzung von Insekten als Proteinquelle für Menschen, Tiere und die Landwirtschaft.

Insekten sind seit 2021 in der Europäischen Union (EU) als Lebensmittel zugelassen. In der Mühlenbranche sorgte die Zulassung von Insektenmehl für Kritik. Der Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft betonte: „Mehl bleibt Mehl“. Verbraucher kritisierten fehlende Transparenz und Bedenken bezüglich Allergien und möglicher Kontaminationen. Weitere Informationen dazu in M+M-03-2023 und hier.

Außerhalb der EU dürfen beispielsweise in der Schweiz Grillen, Mehlwürmer im Larvenstadium sowie europäische Wanderheuschrecken bereits seit 2017 zum menschlichen Verzehr angeboten werden. Auch hier gilt: Die Verwendung muss klar deklariert werden.

Da Insektenpulver vor allem in Ländern außerhalb der EU hergestellt wird und bisher keine Erfahrungen weltweit vorliegen, welche Wirkung der Verzehr von in großen Mengen vermahlener Larven und Insekten auf den menschlichen Organismus hat, ergeben sich viele Unsicherheiten. Auch wie hoch Qualitätsstandards in Betrieben vor allem in Asien sind und wie Vorgeben der EU dort eingehalten werden, ist zu hinterfragen. Mühle + Mischfutter wollte schon 2023 von den deutschen Kontrollbehörden, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wissen, wie die Prüfung des Pulvers erfolgt, welches in die EU eingeführt wird. Wie will beispielsweise die EU sicherstellen, dass die Insekten im Pulver nicht doch mit Abfällen gefüttert worden sind, die in der EU verboten sind. Hier unsere Anfrage, Rückfrage und die Antworten des BVL im Wortlaut.

Sehr geehrte Damen und Herren der Pressestelle des BVL,

vielen Dank für die Zusendung der Informationen zu Regeln für Insekten als Lebensmittel. Für unsere Berichterstattung haben wir Fragen und bitten um Beantwortung bis zum 23.März 2023.
1. Sie schreiben wiederholt in Ihren Informationen und in unten angehängter Mitteilung zu den EU-Verordnungen zu Insekten in Lebensmitteln: "Im Gegensatz zu anderen Teilen der Welt sind Insekten in Europa noch nicht Teil der üblichen Ernährung". Dies impliziert, dass die neu zugelassenen Lebensmittel mit Insekten in der EU bereits in anderen Teilen der Welt zur "üblichen Ernährung" gehören. Da es sich bei den in der EU-Verordnung neu zugelassenen Lebensmitteln aus Insekten um vermahlene Insekten/Larven handelt, also Pulver aus Insekten, welches zu bis zu 40 % zugemischt werden darf, haben wir die Frage an Sie, in welchen Teilen der Welt vermahlene Insekten oder Insektenlarven als Pulver, welches bis zu einem Anteil von 40 % dem ursprünglichen Lebensmittel zugesetzt werden darf, zur üblichen Ernährung gehört?
2. Wenn es keine Länder gibt, in denen vermahlene Insekten und Larven und Insektenpulver zur üblichen Ernährung gehören, wäre Ihre Formulierung eine bewußte Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir bitten um Stellungnahme.  
3. Wie garantiert Ihr Amt, dass das Insektenpulver, welches von einem Unternehmen mit Sitz in Vietnam in die EU exportiert wird und u.a. dann von deutschen Verbraucherinnen und Verbrauchern konsumiert wird, den Vorschriften für Lebensmittelsicherheit in Deutschland entspricht? Wie genau wollen Sie dies kontrollieren?
4. In der EU ist es verboten Insekten und Insektenlarven für den menschlichen Verzehr mit Lebensmittelabfällen zu füttern? Können Sie sicherstellen,  dass diese Vorschrift auch von dem in Vietnam ansässigen Unternehmen eingehalten wird? In Vietnam ist die Verfütterung von Abfällen zugelassen, wie wird die Einhaltung der in der EU geltenden Regelung zum Verfüttern kontrolliert? Können Sie garantieren, dass die vermahlenen Insekten, die in die EU eingeführt werden, nicht mit Abfällen gefüttert wurden?
5. Sie versprechen den Verbrauchern in Ihrer Mitteilung "sichere" Regelungen für die Einfuhr von Insekten für den menschlichen Verzehr von außerhalb der EU seien getroffen worden. Welche Regeln sind das?
6. Können Sie weder garantieren, dass die Insekten und Larven in Vietnam nicht mit Lebensmittelabfällen gefüttert werden und können Sie keine sicheren Regelungen nennen, wäre beides eine bewußte Irreführung der Verbraucher. Wir bitten um Stellungnahme.

Hier die Antwort des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL):

Sehr geehrte Frau Kemper,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Dazu möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen.
Zu Ihren Fragen 1 und 2:
In der Tat werden Insekten allgemein in anderen Teilen der Welt (außerhalb der EU) als Lebensmittel von Menschen verzehrt und zwar nicht nur als Nischenprodukt. Die Zubereitungsformen sind dabei sicherlich vielfältig.
Unsere Aussage, wonach Insekten in anderen Teilen der Welt Teil der üblichen Ernährung sind, impliziert jedoch keinesfalls, dass sich dies auf spezielle Produktvarianten wie vermahlene Insekten, Larven und Insektenpulver bezieht.

Zu Ihren Fragen 3 bis 6:
Wie bei allen anderen Lebensmitteln auch ist der Inverkehrbringer bzw. Importeur für die Sicherheit der Erzeugnisse verantwortlich. Die Überwachungsbehörden der Bundesländer stellen durch (Einfuhr-)Kontrollen sicher, dass die folgenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Für Insekten gelten die allgemeinen hygienerechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, sowohl für die Primärproduktion von Insekten (Anhang I) als auch für die weiteren Stufen bis zum Inverkehrbringen (insbesondere Artikel 5 – HACCP-gestützte Verfahren – sowie Anhang II). Außerdem gilt das allgemeine Lebensmittelrecht und damit die Maßgaben der Verordnung (EG) Nr. 178/2002.
Weiterhin sind die spezifischen Anforderungen (u.a. mikrobiologische Kriterien und Kontaminanten-Höchstgehalte) der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 einzuhalten.
Es besteht außerdem die Verpflichtung zur Untersuchung von Insekten auf pharmakologisch wirksame Stoffe im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2022/1646 und Delegierter Verordnung (EU) 2022/1644.

Fütterung: Insekten sind  Nutztiere, wenn sie  zur Herstellung von Lebensmitteln oder von Futtermitteln verwendet werden. Bei der Fütterung von Insekten gelten die gleich hohen Anforderungen europäischer und nationaler Rechtsvorschriften aus dem Futtermittelbereich wie bei der Fütterung der anderen Nutztiere (u. a. Hygienevorschriften, Vorschriften über verbotene Stoffe, Höchstgehalte unerwünschter Stoffe, Pflanzenschutzmittel).
Neben grundsätzlichen Verfütterungsverboten von tierischen Proteinen regelt die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 u.a. die Verfütterung von verarbeitetem tierischen Protein von Nutzinsekten an Nutztiere.
Ebenso gilt für alle Nutztiere außer Pelztiere, also auch für Insekten, das Verbot der Fütterung mit Küchen- und Speiseabfällen oder Futtermittel-Ausgangserzeugnissen, die Küchen und Speiseabfälle enthalten oder daraus hergestellt wurden (gem. Art. 11 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009).
Des Weiteren ist gemäß Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates u. a. die Verwendung von Kot in der Tierernährung und demzufolge auch als Substrat für die Fütterung von Nutzinsekten verboten.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Stellvertretender Pressesprecher

Unsere Rückfrage

Da Insekten in Mehlen ein andauerndes Thema in der Branche ist, die unser Fachmagazin Mühle+Mischfutter anspricht, ergeben sich nun einige Rückfragen und ich bitte höflich um Antworten bis 18. September 2023.

1. Bitte nennen Sie mir die in Ihren Antworten zu 3 und 6 in Ihrer Mail vom 15.3. angesprochenen Überwachungsbehörden der Bundesländer, die durch (Einfuhr-)Kontrollen sicherstellen, dass die in Ihrer Mail folgenden Lebensmittelrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

2. Sie schreiben: "Es besteht außerdem die Verpflichtung zur Untersuchung von Insekten auf pharmakologisch wirksame Stoffe im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2022/1646 und Delegierter Verordnung (EU) 2022/1644." Bitte nennen Sie mir die zuständigen Stellen, die diese Untersuchung durchführen.

3. Es ist sicher für den Verbraucherschutz sinnvoll, dass die Insekten, die im europäischen Ausland aufgezogenen und vermahlen werden, nicht mit Abfällen und Kot gefüttert werden dürfen. Leider kenne ich kein Verfahren, dass anhand des Mehls nachweisen kann, welche Nahrung das Insekt aufgenommen hat. Auch wenn hier Grenzwerte  zu Schwermetallbelastung, Keimen und Parasitenbefall nicht erreicht werden, gibt es meines Wissens kein Verfahren, dass  zweifelsfrei ausschließen kann, dass die getrockneten und vermahlenen Insekten vorher nicht mit Fäkalien oder Abfällen gefüttert wurden. Ich freue mich, wenn Sie mir Verfahren, die das können und gerne auch Ansprechpartner dazu nennen können.

4. Erneut stelle ich an Ihre Behörde die Frage, ob Sie garantieren können, dass die vermahlenen Insekten und Larven in Vietnam, die als Mehle/Insektenpulver in die EU eingeführt werden, nicht mit Lebensmittelabfällen und Fäkalien gefüttert werden. Ich bitte um die direkte Beantwortung dieser 4. Frage.

Zweite Antwort des BVL

Sehr geehrte Frau Kemper,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Dazu möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Zu Ihren Fragen 1 und 2: Für die Umsetzung und den Vollzug des Lebensmittelrechts sind die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer zuständig. Eine Übersicht der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden finden Sie hier. Die benannten (Einfuhr-) Kontrollbehörden und Untersuchungseinrichtungen der jeweiligen Bundesländer für Ihre spezifische Fragestellung können Sie dort erfragen.

Zu Ihrer Frage 3: Hierzu liegen mangels Zuständigkeit keine Informationen vor. Auch dies könnte ggf. bei den jeweilig zuständigen Untersuchungseinrichtungen der Bundesländer erfragt werden.

Zu Ihrer Frage 4: Allgemein regelt die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 die Einfuhr aus Drittländern dahingehend, dass in die Europäische Union eingeführte Lebensmittel, die in der Union in den Verkehr gebracht werden sollen, die entsprechenden Anforderungen des Lebensmittelrechts der EU oder von der EU als zumindest gleichwertig anerkannte Bedingungen erfüllen müssen oder aber, soweit ein besonderes Abkommen zwischen der EU und dem Ausfuhrland besteht, die darin enthaltenen Anforderungen. Die allgemeinen Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit in der EU werden darüber hinaus in der genannten Verordnung geregelt. Demnach dürfen Lebensmittel, die nicht sicher sind, nicht in Verkehr gebracht werden. Lebensmittel gelten als nicht sicher, wenn davon auszugehen ist, dass sie gesundheitsschädlich oder für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind.

Die Lebensmittelunternehmer auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen, das heißt auch die Importeure, sind verantwortlich dafür, dass die Lebensmittel oder Futtermittel die Anforderungen des Lebensmittelrechts in ihrem Bereich erfüllen, und haben dies zu überprüfen. Soweit dazu Untersuchungen in Laboratorien durchzuführen wären, müssen nach geltendem EU-Recht diese Laboratorien akkreditiert sein. Drittländer, die in die EU Lebensmittel verbringen wollen, müssen gelistet sein. Dass Verfahren für die Listung ist in englischer Sprache auf der Internetseite der Europäischen Kommission beschrieben unter:

Aufgrund dieser rechtlichen Rahmenbedingungen und der daraus resultierenden Zuständigkeiten kann weder das BVL noch sonst eine zuständige Behörde in Deutschland die von Ihnen angesprochene Garantie übernehmen. Nach den auch in anderen Bereichen der Einfuhr von Lebensmitteln gültigen Grundätzen sind es vielmehr die exportierenden Drittländer und die agierenden Wirtschaftsbeteiligten, die sicherstellen müssen und die die Verantwortung dafür tragen, dass die in die EU verbrachten Lebensmittel sicher sind und alle Regelungen des europäischen Rechts eingehalten werden.

Durch risikobasierte Kontrollen überprüfen dann die Lebensmittelüberwachungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten, ob die Lebensmittel, die die Unternehmer in Verkehr bringen, sicher sind. Zudem führt die Europäische Kommission in Drittländern Audits durch, um zu überprüfen, ob die dortigen Behörden die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen für die Ausfuhr in die EU gewährleisten. Dabei werden auch Betriebe besucht.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stellvertretender Pressesprecher

Mehlwurmpulver mit Vitamin D für Brot, Pasta und Backwaren
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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz als Risiko

EU-Verordnung
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Kennzeichnung
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Qualitätssicherung-kontrolle
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Nachhaltigkeit
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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für sich entdeckt - ein Alarmsignal!
2025
2/4/2025
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz als Risiko

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bezichtigt seit Oktober 2024 verschiedene Futtermittelhersteller und Fleischerzeuger, gegen das LkSG zu verstoßen. Als Beleg dient ihr Bericht Soy-Story – Die traurige Wahrheit zur Entstehung des deutschen Schnitzels“. Darin behauptet die DUH, dass Unternehmen wie Agravis, Deutsche Tiernahrung Cremer, Raiffeisen sowie Rothkötter, Tönnies und Westfleisch belastetes Soja von Bunge verwenden würden und damit mitverantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und Rodungen in der brasilianischen Region Cerrado seien.

Leitmedien wie die FAZ griffen die Behauptungen auf und befeuerten mit ihren Berichten einen Shitstorm gegen Futtermittel- und Fleischfirmen.  Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) forderte die DUH rechtliche Schritte.  Das BAFA teilte Mühle + Mischfutter am 14. Januar 2025 mit: „Den Eingang des Hinweises der Deutschen Umwelthilfe am 30. Oktober 2024 kann das BAFA insofern bestätigen. Die darin enthaltenen Informationen werden derzeit im zuständigen Kontrollreferat geprüft. Die Prüfung dauert derzeit noch an.“

Grund genug, einen Blick in die „Soy-Story“ zu werfen. Was ist dran an den Vorwürfen? Auf den rund 50 Textseiten finden sich ganzseitige Fotos, viele Grafiken und bereits bei schneller Durchsicht viele Ungereimtheiten und vage Formulierungen. Worte wie „möglicherweise“, „könnte“, „wahrscheinlich“, „scheint“ oder „vermutlich“ tauchen rund 80-mal auf. Auf Seite 26 sorgt eine Grafik für Verwirrung, die den Soja-Warenstrom aufgrund von Berechnungen der DUH abbilden soll und den gesamten deutschen Sojaverbrauch mit 5.908 Tonnen angibt. Ein grober Fehler findet sich auch auf Seite 36. Hier sollen zwei Fotos vom renommierten Fotografen Fellipe Abreu traditionelle Dorfgemeinschaften zeigen, die durch die Agrarindustrie zerstört wurden. Gegenüber Mühle + Mischfutter gibt Fellipe Abreu jedoch an, dass die Fotos nicht von ihm sind.

Das Deckblatt der Soy-Story der Deutschen Umwelthilfe.

In der Soy-Story versucht die DUH nachzuweisen, dass es Anhaltspunkte für eine Verletzung der Sorgfaltspflichten in der Soja-Lieferkette von Bunge gibt. Bunge würde belastetes Soja aus der Region Cerrado beziehen. Als Käufer des Bunge-Sojas seien somit die deutschen Mischfutterfirmen „möglicherweise“ mittelbar verantwortlich (Seite 46 bis 49). Im Jahr 2022 sei Brasilien der wichtigste Soja-Handelspartner Deutschlands mit einem Anteil von 46% aller Sojaimporte gewesen. Fast 50 % aller brasilianischen Soja-Importe nach Deutschland seien aus dem bereits zur Hälfte zerstörten Cerrado. Um zu belegen, dass Bunge bedenkliches Soja kaufte, präsentiert die DUH fünf Einzelfälle von möglichen Verletzungen traditioneller Gemeinschaften in Brasilien. Mal ist dort von Entwaldungen im Jahr 2021 die Rede, mal von Sojakäufen und Importen in 2020. Man habe beispielsweise Lastwagen verfolgt oder Rechnungen untersucht. Teilweise finden sich diese Fälle (wie auch einige weitere Textblöcke der Soy-Story) bereits in anderen älteren Publikationen. Belege oder gerichtsfeste Nachweise werden nicht veröffentlicht. Im Zwischenfazit (Seite 23) wird nur von möglichen „Risiken“ gesprochen und von „Anhaltspunkten“. Für uns bleibt jedoch unklar, über welche Ölmühlen die angeblich belasteten Bohnen als Ölkuchen in die Ausfuhrhäfen geliefert werden.  Wir haben die DUH um genaue Angaben gebeten. Die bleibt uns die DUH in ihrer Antwort jedoch schuldig und verweist erneut auf die Inhalte der Soy-Story (Unsere Anfragen sowie die Antworten der DUH siehe hier).

Soja Rückverfolgbarkeit

Die Rückverfolgbarkeit und Überwachung von Waldgebieten sowie Zertifizierungen der Rohstoffe wie Soja sind seit Jahren Themen von brasilianischen Umwelt- und Handelsregularien. So verpflichtet das Amazonas-Soja-Moratorium Unternehmen, kein Soja zu kaufen, das auf nach 2008 abgeholzten Flächen im Amazonas-Biom produziert wurde. Das PRODES-System, betrieben vom Nationalen Institut für Weltraumforschung, ist das offizielle Kontrollsystem über die jährliche Entwaldung und über die Einhaltung des Moratoriums. Das System überwacht per Satelliten und sichert die Rückverfolgbarkeit bis zum Produktionsort. Es kann öffentlich über die Homepage eingesehen werden.

Per Schiff kommt das Soja aus Brasilien in die europäischen Überseehäfen.

Auch anhand der Aufzeichnungen des Cadastro Ambiental Rural (CAR) lässt sich der Weg des Sojas zurückverfolgen. Ergänzend dazu liefern Tools wie MapBiomas und Global Forest Watch detaillierte Angaben und Karten über die Verwendung von Flächen und Analysen zu Landnutzungsänderungen.

Für unbedenkliches Soja gibt es auch in Brasilien Zertifikate beispielsweise von RTRS (Round Table on Responsible Soy) oder vom Unternehmen Imcopa. Die EUDR verbietet Unternehmen die Einfuhr in die EU von Soja, das mit Entwaldung nach dem Jahr 2008 in Verbindung steht.  Die Verordnung legt zudem Sorgfaltspflichten fest, zu denen Überwachung und Rückverfolgbarkeit gehören. Auch die deutsche Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aktiv. Im FONEI sind 51 Unternehmen, Verbände und Organisationen vertreten, die sich um mehr Nachhaltigkeit von Eiweißfuttermitteln bemühen. Beispielsweise mit dem Zusatzmodul "Sojaplus" der QS Qualität und Sicherheit GmbH, das seit Anfang 2024 für QS-zertifizierte Futtermittelhersteller und -händler verpflichtend ist.

Bunge gab am 21. November 2024 bekannt, dass es eine 100-prozentige Rückverfolgbarkeit und Überwachung seiner direkten und indirekten Sojaeinkäufe in den Prioritätsregionen des Cerrado erreicht habe. Seit 2020 war das bereits bei den Direkteinkäufen von Landwirten möglich und jetzt auch von Zwischenhändlern. Bunge hat zudem mit seinem Technologiepartner Vega vereinbart, sein Rückverfolgbarkeitstool auch anderen Unternehmen der Branche zur Verfügung zu stellen. (Pressemeldung von Bunge von 2024 dazu).

Fehlende Belege

Deutschland importiert aus Brasilien fast ausschließlich Ölkuchen als Reststoffe aus der Sojaölproduktion der Ölmühlen. Im Jahr 2023 waren es 1,2 Mio. t Soja-Ölkuchen für die Tierfutterindustrie (Statistisches Bundesamt/ Außenhandelsstatistik).

Obwohl die DUH nicht sagt, aus welchen Ölmühlen die angeblich belasteten Ölkuchen stammen, will sie sie im weiteren Verlauf der Soy-Story nachweisen, wie sie mit einer Schiffstracking-App das Bunge-Soja bis in den Hafen von Amsterdam verfolgt habe. Von dort habe sie dann LKW identifiziert, die „wahrscheinlich“ Produzenten in den Regionen Oldenburger-Münsterland und Weser-Ems beliefern, welche wiederum Kundenbeziehungen zu Fleischproduzenten wie Tönnies und Westfleisch haben (Seite 29ff).  Dabei will die DUH eine Schiffstracking-Software mit GPS (Global Positioning System), AIS  (Automatic Identification System) und Satellitenkommunikation genutzt haben, um Echtzeitdaten über den Standort, die Geschwindigkeit, die Route und andere relevante Informationen eines Schiffs zu sammeln.

Der Weg über den Atlantik dauert für Massengutfrachter in der Regel zwei bis vier Wochen. Nur an den Küsten ist AIS zu empfangen. Der Hafen von Amsterdam kann Schiffe bis zur Größe von Panamax Bulk Carriern abfertigen. Das Hafen-Portal zur Überwachung von Schiffen siehe hier. Die DUH meldet acht Treffer: "Mit Hilfe dieser Schiffsdatenanalyse konnten im Untersuchungszeitraum zwischen Mai 2023 und April 2024 insgesamt 8 Fahrten von Massengutfrachtern von den Häfen Sao Luis, Salvador und Barcarena zum Bunge-Silo in Amsterdam belegt werden, die eine direkte Verbindung darstellen (…).“

Damit die Standortbestimmung per Tracking-App funktioniert, gerade in verkehrsreichen Gebieten wie Häfen müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Experten bezweifeln gegenüber Mühle + Mischfutter, dass die DUH ohne professionelle kostenpflichtige Werkzeuge Schiffe auf hoher See und im belebten Hafen verlässlich verfolgen könne. Wir fragen die DUH nach dem Namen der von ihrer verwendeten App und der acht Frachter. Die DUH nennt uns weder die App noch die Namen der Frachter. (Siehe die Anfragen von M+M und Antworten der DUH hier).

Biodiesel aus Sojaöl

Die traurige Wahrheit hinter dem Sojaausbau in Brasilien hat wenig mit deutschem Fleisch und dem Import von 1,2 Mio. t. Soja-Ölkuchen für Tierfutter zu tun. Rund 98% der weltweiten Sojaernte wird laut BLE für die Sojaölproduktion verwendet. Das Sojaöl geht in Margarine, Fleischersatz, Soßen, Getränke, Fertiggerichte oder Kosmetik. Und ein großer Teil geht in die Produktion von Biodiesel. Brasilien ist in den letzten Jahrzehnten zu einem der weltweit führenden Produzenten von Biodiesel aus Sojaöl geworden. Regierung und Industrieverbände haben die Beimischungsquoten zu fossilem Diesel stetig angehoben.

Soja dient fast ausschließlich der Herstellung von Sojaöl, dem Hauptbestandteil von Biodiesel.

Untersuchungen vom Schweizer Materialforschungsinstitut EMPA zeigen, dass die meisten Biokraftstoffe, einschließlich Biodiesel aus brasilianischem Soja, eine hohe Kohlenstoffschuld aufweisen und umweltschädlicher als herkömmliche fossile Brennstoffe sind. Was im Übrigen auch die DUH in anderen Publikationen so sieht. In einem Gastbeitrag für das Fachmagazin „Nature“ kritisieren Autoren um Richard Fuchs vom Karlsruhe Institut für Technologie (KIT) die Beimischung von Biodiesel als wichtigen Treiber für steigende Sojaimporte aus Brasilien. Für Professor Guilherme Ferreira, Geograf und Umweltblogger aus Recife ist Biosprit eine Sackgasse: "Die Produktion von Biosprit hat in Brasilien eigentlich nur einen Sieger hervorgebracht, nämlich die Agrarindustrie“, so sein Fazit.

Das brasilianische Cerrado, eine Feuchtsavanne, wird seit Jahrzehnten für die Landwirtschaft erschlossen. Laut der brasilianischen Forschungseinrichtung Embrapa dient ein erheblicher Anteil dieser Fläche Biokraftstoffen (Quelle: Embrapa Cerrado Studies Cerrado Network - Bericht zur Entwaldung und Biokraftstoffen). In den letzten 40 Jahren wurden im Cerrado rund 25 Mio. ha Land – oft bewachsen mit Sträuchern, Gräsern und kleineren Waldflächen – in Ackerland umgewandelt. Ein erheblicher Anteil dieser Fläche dient der Biokraftstoffproduktion. Das „Proálcool“-Programm der 1970er-Jahre förderte die Ethanolproduktion aus Zuckerrohr. Die steigende, auch internationale Nachfrage nach Soja für Biodiesel intensivierte die Entwaldung (Quelle: Embrapa Cerrado Studies Cerrado Network - Bericht zur Entwaldung und Biokraftstoffen). Laut Umweltschützern geschieht bis zu einem Drittel dieser Landumwandlungen ohne Genehmigung.

Green Deal

In Deutschland machte u.a. Umweltminister Jürgen Trittin Lobbyarbeit für Biosprit aus Brasilien mit den Worten: "Der Acker wird das Bohrloch des 21. Jahrhunderts". Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) steht der Partei Bündnis 90/Die Grünen nahe. Zahlreiche Mitglieder, darunter der langjährige Vorsitzende, sind Parteimitglieder. Kritiker werfen den Grünen vor, durch ihre Biokraftstoff-Strategie zur Entwaldung in Südamerika beigetragen zu haben. Schon früh warnte die Tageszeitung (TAZ) vor den Folgen der Biokraftstoffstrategie, die scheinbar nur minderwertige Landflächen wie Savannen in Brasilien zum Anbau verwenden wollte: “In Wahrheit handelt es sich um Ökosysteme mit hoher Biodiversität wie die Mata Atlantica, den Cerrado und das Pantanal, wo Ureinwohner und Kleinbauern leben oder wo extensive Viehzucht betrieben wird. Die Anlage von Biokraftstoffplantagen wird diese Menschen weiter in Richtung Amazonasbecken treiben; und hier sind die verheerenden Folgen der Abholzung der Wälder nur allzu bekannt.“ (TAZ vom 8.6.2007).

Im Jahr 2022 erntete Brasilien 162 Mio. t Soja. Davon gingen 22 Mio. t  (14%) in die Produktion von über 5,7 Mio. t  Biodiesel (Quelle: União Brasileira do Biodiesel e Bioquerosene /Statista). Dabei bleiben bei einem Ölgehalt der Bohnen von rund 20% als Reststoff sogenannte Ölkuchen übrig. Die werden verfüttert und. schließen den nachhaltigen Kreislauf der Landwirtschaft. Deutschland importierte in 2023 rund 1,2 Mio. t Ölkuchen, was in der deutschen Futtermittelbilanz je nach Datengrundlage einen Anteil von 0,8% (BML, University of Oxford) bis zu 5% (DVT) ausmacht).

Warum prangert die DUH trotzdem deutsche Futtermittelhersteller an? Die Fehler und Ungenauigkeiten der Soy-Story nähren einen Verdacht. Ist sie möglicherweise eine Auftragsarbeit? Weder im Jahresbericht noch im Lobbyregister macht die DUH alle Großspender transparent. Weder im Jahresbericht der DUH noch im Lobbyregister des Deutschen Bundestages finden sich (außer der Postcode Lotterie) die Namen der Großspender der DUH. Wir fragen die DUH nach ihren Großspender in den Jahren 2023 und 2024, erhalten die Namen aber nicht. (Siehe die Anfragen und Antworten der DUH hier)

Aufpasser und Kläger

Die Sorgfaltspflichten des LkSG gelten primär für den eigenen Geschäftsbetrieb und die unmittelbaren Vertragspartner. Nach § 9 Abs. 3 LkSG müssen Vertragspartner nur ad hoc einbezogen werden, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte gibt, dass ein mittelbarer Lieferant gegen eine Verpflichtung verstößt (substantiierte Kenntnis). Das BAFA führt auf seiner Homepage aus, welcher „Möglichkeitsgrad“ im Hinblick auf die „substantiierte Kenntnis“ gefordert ist und wann eine Pflicht für Unternehmen besteht, proaktiv zu recherchieren, um diese Kenntnis zu erlangen:

“Es genügt, dass die Anhaltspunkte vorliegen, also in den Herrschaftsbereich des Unternehmens gelangt sind, sodass sie ohne Weiteres zur Kenntnis genommen werden können. Hierzu zählen zum Beispiel: Meldungen über den Beschwerdemechanismus, die Handreichungen des BAFA, die gesetzlich vorgesehen sind (vgl. § 20 LkSG) und von denen erwartet wird, dass der oder die jeweilige Menschenrechtsbeauftragte deren Veröffentlichung zur Kenntnis nimmt, Medienberichte, Berichte von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Meldungen im Internet, wenn sie offenkundig sind, weil sie branchenweit bekannt sind, oder dem Unternehmen übermittelt werden."

Die DUH sieht beim Soja von Bunge genug „Risiken“ für eine formale Beschwerde beim BAFA. Sollte sich die Sicht der DUH durchsetzen, wären haltlosen Mutmaßungen gegenüber Unternehmen mithilfe des LkSG Tür und Tor geöffnet. Es ließe sich auf unzählige indirekte Lieferanten anwenden, sobald „Hinweise“ auf Menschenrechts- oder Umweltrisiken vorliegen. Die Folge wären Anklagen und Imageschäden ohne gerichtsfeste Beweise sowie eine zeit- und kostenintensive Prüforgie der zuständigen Ämter.

Vom LkSG alleine begründet sich keine allgemeine zivilrechtliche Klagemöglichkeit für Organisationen und die die Durchsetzung erfolgt in erster Linie über das BAFA. Das kann Bußgelder verhängen oder Zwangsgelder anordnen. Jedoch können bei Verstößen gegen das LkSG unter bestimmten Bedingungen Betroffene im Ausland - auch mit Unterstützung einer Organisation - vor deutschen Gerichten klagen. Darüber hinaus ist eine einstweilige Verfügung wegen eines Verstoßes gegen das LkSG möglich, wenn gleichzeitig andere Gesetze berührt sind – etwa das Wettbewerbsrecht (UWG) oder das Verbraucherschutzrecht. Behauptet beispielsweise ein Unternehmer fälschlicherweise, er habe das LkSG erfüllt, wäre eine Klage oder ein Eilverfahren nach dem UWG möglich.

Zu den Vorschriften des LkSG kommen demnächst die EU-Verordnung gegen Entwaldung (EUDR) sowie der Anpassung des LkSG an die EU-Lieferkettenrichtlinie dazu. Die DUH begrüßt in der Soy-Story, die weiteren Verpflichtungen für die Sojalieferkette. Dazu gehören Abkommen wie der Biodiversitätsschutz basierend auf dem Übereinkommen über biologische Vielfalt (CBD), das Cartagena- und dem Nagoya-Protokoll, der Schutz gefährdeter Arten aus der CITES Konvention, der Schutz des Naturerbes nach dem Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes und der Schutz von Feuchtgebieten aus dem Übereinkommen von Ramsar.

Fazit

Das Vorgehen der DUH zeigt exemplarisch, wie "Aufpasservereine” und Lobbyorganisationen mit Hilfe überbordender Gesetze und Verordnungen Unternehmen anprangern und so ihr Geschäftsmodell betreiben. Das ist ein Warnsignal für die Branche: Mit der Verschärfung von Umwelt- und Sorgfaltspflichtengesetzen steigt das Risiko, öffentlich diskreditiert zu werden – selbst dann, wenn stichhaltige Nachweise fehlen. Künftig wird es noch wichtiger, Lieferketten transparent zu dokumentieren und sich über aussagekräftige Zertifikate abzusichern. Das sollte öffentlich aktiv kommuniziert werden, um Angriffen auf Basis bloßer Vermutungen zu entgehen.

Unterstützt mit Steuergeldern gehen Umweltvereine gegen ihre Geldgeber auf die Straße.

Infos zur Deutschen Umwelthilfe e.V.

Die DUH gründete sich 1975 in Radolfzell am Bodensee als eingetragener Verein (e.V.). Sie erhielt auf Betreiben des damaligen Umweltministers Jürgen Trittin die Gemeinnützigkeit.  Als klageberechtigter Verband kann sie seitdem Geldauflagen empfangen. Sie setzt bei ihren Zielen auf Klageverfahren, Kampagnen und politische Lobbyarbeit.

Ihre Haupteinnahmequellen im Jahr 2023 sind Projektzuschüsse von u.a. Bund, Ländern und EU in Höhe von fast 7 Mio. Euro. Rund 3 Mio. Euro verdient sie an der „ökologischen Marktüberwachung“. Kritiker sehen darin eine Methode, über Abmahnverfahren Gelder zu generieren. Nach Berichten in DIE WELT durchforstet der Abmahnverein Veröffentlichungen systematisch nach kleinsten Vergehen und ist dabei erfolgreich dank:

„(…) effektiver Vorarbeit beim Auskungeln von Grenzwerten für Abgase und andere Substanzen, wo üblicherweise Umweltverbände mitreden dürfen“.

Wegen des mutmaßlichen Abmahnmissbrauchs fordern Kritiker ein Verbot der DUH oder zumindest die Aberkennung ihrer Gemeinnützigkeit. Zudem besitzt die DUH eine GmbH, die im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWI) u.a. die Energiewende bewirbt. Der langjährige Bundesgeschäftsführer der DUH ist Jürgen Resch. Er ist - ebenso wie sein Co-Geschäftsführer - Parteimitglied bei Bündnis90/die Grünen und laut Spiegel Inhaber der schwarzen Lufthansa Mehrflieger-Karte.

Vom Jahresbudget (16,5 Mio. Euro.) stammen rund 6,4 Mio. Euro aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Zudem zahlen die Deutsche Postcode Lotterie (eine private Glücksspielbude mit Promi-Werbung), Tilia Fund, Plastic Solution Fund, die Climate Works Foundation und die European Climate Foundation kräftig bei der DUH ein. Die European Climate Foundation wird u.a. von dem Rockefeller Brothers Fund, der IKEA Foundation und der Stiftung Mercator finanziert. Letztere ist bekannt durch die von ihr geförderte Agora Energiewende und die Graichen-Affäre. IKEA wird mitverantwortlich gemacht für Abholzung en in den Urwäldern der Karpaten (Tagesspiegel vom 10.04.2024 und ARTE-Dokumentation: Wie IKEA den Planeten plündert). Der Focus schrieb schon 2018: „Das Umverteilen von Steuergeldern an die bestens vernetzte DUH findet nicht nur auf Bundesebene statt, sondern auch auf Landesebene" (Link zum Artikel). Der Focus kritisiert immer wieder die Zusammenarbeit der DUH und der Climate Works Foundation bei den Dieselfahrverboten. Unter den Förderern der milliardenschweren Climate Works Foundation findet sich viele US-amerikanischen Stiftungen von u.a. Zuckerberg, Ford, oder Gates.

Die DUH fuhr in der Vergangenheit Kampagnen gegen den CO₂-Ausstoß deutscher Autobauer und ließ sich gleichzeitig vom japanischen Autobauer Toyota bezahlen. Als die DUH vor mehreren Jahren die Aktion „Kein Diesel ohne Filter“ startete, gab es nach Focus-Informationen jahrelang Gelder eines sauerländischen Filterherstellers. 2016 bot die DUH laut „Table Media“ der Gasindustrie an, gegen eine Zahlung von 2,1 Mio. Euro, Lobbyarbeit für fossiles Gas im Verkehrssektor zu betreiben. Das Magazin Focus wollte 2021 von der DUH die Namen ihrer 15 Großspender wissen – die DUH verweigerte dies.

Die rot-grünen Bundesregierung hat damals das Verbandsklagerecht ausgearbeitet und 2006 setzte es die Großen Koalition um. Seitdem kann die DUH ebenso wie andere Interessengruppen - unterstützt von zum Teil dubiosen Spendern – mit Klagen Politik an Parlamenten vorbei machen. Auch professionelle Juristen-Netzwerke wie "Client Earth" können Klagen einreichen.

Quellen und weitere Informationen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) :  Dort finden Sie u.a. FAQ, Erläuterungen zum Beschwerdeverfahren und Hinweise zu den Pflichten aus dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) finden Sie hier.

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) , Informationen zu verantwortungsvollem Wirtschaften.

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) , Themenbereich „ Wirtschaft und Menschenrechte“.

Die Soy-Story der DUH zum Download.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz als Risiko
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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Ursprung und Umsetzung

Qualitätssicherung-kontrolle
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Kennzeichnung
/
Ausbildung
/
EU-Verordnung
/
Lebensmittelüberwachung
/
Zu kaum einem Gesetz waren die Meinungen so gespalten wie zum LkSG.
2025
2/3/2025
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Ursprung und Umsetzung

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist seit 2023 in Kraft und mit Spannung werden die Rückmeldungen des BAFA zur ersten Berichtsperiode erwartet. Immer noch gibt es ein Spektrum an Interpretationen, wer und wer nicht betroffen ist und wenn betroffen, wie und mit welchen Umsetzungserwartungen. Fantasien zur Verfassungswidrigkeit und kompletter Aussetzung blitzen wahlkampfperiodisch in den Medien auf. Als ob ein Außerkraftsetzen nach Lust und Laune so einfach möglich wäre in einer Demokratie. Aber mal von Anfang an.

Es war einmal im Jahr 2011. Da gab es die Verabschiedung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte – Leitlinien zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. Viele Länder begannen kurz darauf, die für sie besonders wichtigen Inhalte in eine gesetzliche Form zu bringen: Gesetze gegen Kinderarbeit, Gesetze gegen moderne Sklaverei, Gesetze zu „Konfliktmineralien“ und dergleichen.

In Deutschland beauftragte man Beratungsunternehmen, die den Kontext studieren und die Ergebnisse in einem Bericht zusammenfassen sollten. 2016 war die Geburtsstunde des Nationalen Aktionsplans zur freiwilligen Selbstverpflichtung zu menschenrechtlicher Sorgfalt in internationalen Lieferketten, kurz „NAP“.

Parteien für das Gesetz

Zeitlich korrelierte die Durchführung des NAP mit den Bundestagswahlen, in denen die „große Koalition“ schmerzhafte Stimmenverluste hatte hinnehmen müssen. Allerdings wollte man es dann doch noch einmal miteinander versuchen, wobei im Koalitionsvertrag dann auch Inhalte der NAP-Zielsetzung übernommen wurden. Und so unterschrieben Angela Merkel, Olaf Scholz und Horst Lorenz Seehofer im Jahr 2018 einen Koalitionsvertrag, in dem es heißt: Wir setzen uns für eine konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) ein […]. Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen.

Am 8. Oktober 2020 wurde der NAP-Abschlussbericht veröffentlicht. Das erschütternde Ergebnis in einem Satz lautet: 85% der deutschen Unternehmen erfüllen die Mindestanforderungen an Sorgfaltspflichten nicht. Am 11. Juni 2021 kommt es zur Abstimmung über den Entwurf des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten: 58% Ja, 23% Nein, 8% Enthaltungen. 11% der Abgeordneten, das sind immerhin 79 Personen, beteiligen sich gar nicht erst am demokratischen Prozess der Abstimmung. Am 22. Juli 2021 erfolgt die Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt. Der volle Name des Gesetzes ist unhandlich, daher wird es fortan ganz praktisch das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ oder kurz LkSG genannt.

Vor dem Inkrafttreten

Der Autor ist juristischer Laie. Er hält das Gesetz für einfach zu lesen und inhaltlich gut verständlich. Wenn man den langen Abschnitt über die Rolle der durchsetzenden Behörde ausklammert, ist auf acht Seiten alles gesagt. Klar, Begriffe wie „besondere Prozessstandschaft“ hat man als Laie nicht im aktiven Wortschatz. Aber ansonsten ist offensichtlich, worum es geht und was zur Umsetzung erwartet wird.

Die Juristenwelt hingegen scheint immer noch anderer Ansicht zu sein, obwohl die Aufregung inzwischen etwas abgeebbt ist. In den Kommentaren ist jedenfalls ein breites Spektrum von Standpunkten vertreten, die sich zum Teil gegenseitig ausschließen. Einig ist man sich hingegen in einem Punkt: das Gesetz sei „handwerklich“ nicht gut gemacht und es interpretiere juristische Begriffe unklar oder deutet diese abweichend. Und Abteilungen in Unternehmen wie Compliance, Legal, Qualitätsmanagement und Einkauf akkumulieren schon vor Inkrafttreten Überstunden mit möglichen Umsetzungsstrategien.

Nach Inkrafttreten

Die durchsetzende Behörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), baut in Borna inzwischen eine dedizierte Organisation auf. Lieferketten sind dem BAFA aus der Exportkontrolle nicht fremd. Die Prüfungsarchitekturen gleichen denen für das LkSG.

Unbeirrt juristischer Detaildiskussionen und undifferenzierter Forderungen aus Medien und der Politik zur Aussetzung des LkSG nimmt das BAFA nachvollziehbare Interpretationen vor, schafft sich eine robuste Durchführungsstrategie und liefert mit frei verfügbaren Handreichungen und einer Liste mit Informationsquellen die Grundlage zur schlanken Umsetzung in Unternehmen.

Realer Zeitaufwand

Die LkSG-Anforderungen wurden mit Unterstützung des Autors umgesetzt für ein Unternehmen mit 2 500 Zulieferern, von denen alle einer Risikoanalyse unterzogen wurden. Diese befinden sich zu großen Teilen im europäischen und nichteuropäischen Ausland. Alle Werkzeuge zur Verarbeitung und Dokumentation wurden selbst erstellt einschließlich der Verlinkung mit den relevanten BAFA-Quellen. Das Umsetzungsteam wurde interdisziplinär aufgestellt. Der eigene Geschäftsbereich ist gut strukturiert mit AGG-Klauseln in Arbeitsverträgen, einem Betriebsrat und einem Ethik-Codex in den Einkaufsbedingungen. Der existierende Meldekanal wurde zur Herstellung der LkSG-Konformität angepasst.

Der Aufwand für die Herstellung der LkSG-Konformität betrug einschließlich der Einmalaufwände ca. 20 Personentage, die konzeptionellen Vorarbeiten und Schulungsaufwände nicht mit eingerechnet. Die wesentliche Reduktion von 2 500 auf 100 Zulieferer mit erhöhtem Risiko erforderte fünf Tage auf der Basis einfacher Entscheidungsbäume. Die verbleibenden 75% des Zeitaufwands entfielen auf die Tiefenanalyse der ca. 100 verbleibenden Zulieferer mit erhöhtem Risiko und die Ausarbeitung von Präventionsmaßnahmen für 14 und Abhilfemaßnahmen für einen Zulieferer.

Das Berichtsformat an das BAFA wurde lokal repliziert zum Zweck der Plausibilitätsprüfung. Die Belegung der Felder im BAFA-Berichtsportal wird automatisiert vorgeschlagen. Der Aufwand für zukünftige Berichtsperioden wird deutlich geringer eingeschätzt.

Riskante Annahmen zur Vereinfachung

Das BAFA erlaubt die Abgabe eines verkürzten Berichtsformats, wenn bei den unmittelbaren Zulieferern und im eigenen Geschäftsbereich nur geringe Risiken für die geschützten Rechtspositionen festgestellt wurden. Abstellend auf diese Möglichkeit einer angenommenen Aufwandsersparnis hat sich ein eigenes Mikrouniversum von Annahmen zur Risikoanalyse gebildet. Diese verfolgen das Ziel, mit plausibel erscheinenden Argumentationen Lieferanten von jeglicher Prüfung ausschließen zu wollen.

Dies ist gefährlich, denn eine Risikoanalyse gar nicht vorzunehmen, ist keine Fehleinschätzung oder Fahrlässigkeit, sondern Vorsatz mit möglichen juristischen Einzeldiskussionen aus einer Defensivposition heraus, wenn eine Beschwerde mit nachfolgender Erörterungspflicht eingeht. Daher hier die riskanten Annahmen zur „Vereinfachung“:

- Zulieferer in Deutschland haben grundsätzlich ein niedriges Risiko. Die 85% Nichterfüller der NAP-Anforderungen in Deutschland sind die einzige Ursache für das LkSG. AGG-Verletzungen, Behinderung der Arbeit von Betriebsräten sowie Verletzungen bei Arbeits- und Ruhezeiten sind die typischen Risiken, die über den nun existierenden Beschwerdekanal hürdenarm zur Kenntnis gebracht werden können.

- Lieferanten für Kaffee und Büromaterial (usw.) brauchen nicht geprüft zu werden. Zulieferer sind am Herstellungsprozess des Produkts oder an der Erbringung der Dienstleistung beteiligt. Daraus folgt im Umkehrschluss, dass Zulieferer nur dann nicht geprüft werden müssen, wenn die Beziehung zum Lieferanten sofort gestoppt werden kann, ohne einen Alternativlieferanten oder eine Prozessänderung zu benötigen. Also: kein Catering mehr bei Kundenbesuchen, keine Arbeitsverträge mehr auf Papier, kein dieses und jenes mehr… Die Abgrenzung ist schwierig. Die erste Beurteilung des Risikos in den Dimensionen „Gefahrenpotenzial“, „Einflussvermögen“ und „eigener Verursachungsbeitrag“ dauert für einen einzelnen Zulieferer nicht länger als fünf Minuten und kann auch semi-automatisiert erfolgen. Eine Prüfung aller Zulieferer schließt Lücken und ist daher zu empfehlen.

- Kleinstlieferanten brauchen wir nicht zu betrachten. Das LkSG nennt keine Bagatellgrenzen. Es geht um Risiken beim Zulieferer, nicht um seine kommerzielle Bedeutung für das eigene Unternehmen. Das eigene Risiko ist hieraus abgeleitet und hat mit dem Einkaufsvolumen nichts zu tun.

- Vom LkSG betroffene Zulieferer brauchen nicht überprüft zu werden. Das macht das BAFA doch schon. Das BAFA prüft nicht auf Risiken, sondern auf den Umgang mit identifizierten solchen. Ein Ausschluss von LkSG-LkSG-Beziehungen ist im Gesetz nicht vorgesehen und wäre auch unlogisch.

- Der Handel gehört nicht zur Lieferkette. Eine angesehene Kanzlei hat ein solides und umfangreiches Rechtsgutachten erstellt, was noch einmal unterstreicht, wie ungenau und auslegungsfähig das Gesetz aus juristischer Sicht zu sein scheint. In diesem Gutachten wird festgestellt, dass dem Handel keine Pflichten aus dem LkSG in Bezug auf Markenartikel treffen. Journalisten stellen sogar die These auf, der Handel gehöre nicht zur Lieferkette. Das Standardwerk der Betriebswirtschaftslehre sagt hierzu: „In leistungsorientierten Gesellschaften ist der Handel wichtiger Teil der Wertschöpfungsketten. Die Funktionen des Handels innerhalb von Lieferketten sind: Mengenüberbrückung, Raumüberbrückung, Zeitüberbrückung.” Dem ist nichts hinzuzufügen.

Fazit für Unternehmen

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist zwar einfach zu lesen, bietet aber viel Potenzial für juristische Auslegungen im Zusammenspiel mit anderen Gesetzen. Eine pragmatische Auslegung des Gesetzes ohne semantische Finesse hingegen erlaubt eine schlanke Implementierung des geforderten Risikomanagements und die Durchführung der zentralen Risikoanalysen. Oft beworbene Vereinfachungen zum Zuliefer-Risiko beinhalten teilweise ein Folgerisiko, das aber ohne wesentlichen Zusatzaufwand beseitigt werden kann.

Weiterführende Informationen

Andreas Müller, Behr’s Verlag, Food & Recht Praxis, Ausgaben 01/2024, S.2 und 03/2023, S.12.

Andreas Müller, Matthias Wiemers: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Transparenz in der Lieferkette: Das Gesetz und seine korrekte Umsetzung in der Lebensmittelbranche. – Behr’s Verlag, ISBN 978-3-95468-937-8

Katrin Eckhoff, Andreas Müller: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und seine Umsetzung, Der Leitfaden für betroffene Unternehmen und deren Zulieferer zur schlanken und rechtssicheren Implementierung. – Behr’s Verlag, ISBN 978-3-95468-958-3

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Ursprung und Umsetzung
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Die M+M Korrespondenz mit der Deutschen Umwelthilfe im Wortlaut

Kennzeichnung
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Nachhaltigkeit
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EU-Verordnung
/
Qualitätssicherung-kontrolle
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In der Soy-Story fehlen Belege für die Anschuldigungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Unsere Presseanfragen.
2025
2/2/2025
Die M+M Korrespondenz mit der Deutschen Umwelthilfe im Wortlaut

Am 15. Januar 2025 fragten wir bei Peer Cyriacks, Leiter Nachhaltige Landnutzung und Internationaler Naturschutz bei der Deutschen Umwelthilfe und verantwortlich für den Soy-Bericht an.

Hier unsere Anfrage vom 15. Januar:

Sehr geehrter Herr Cyriacks,

für meinen Artikel zur Soy-Story Ihres Vereins Deutsche Umwelthilfe e.V. für unser Fachmagazin "Mühle + Mischfutter", den Sie über LinkedIn im November angeregt hatten, habe ich einige Rückfragen und bitte freundlich um Beantwortung bis Freitag, den 17.1.2025 um 18 Uhr.

Sie geben an, die Frachter mit Soja von Brasilien bis zum Anleger im Amsterdamer Hafen per App verfolgt zu haben. Zudem haben Sie dafür Polygone gezeichnet. Wenn Sie mir bitte mitteilen könnten, mit welcher App oder welchem Dienstleister Sie beides gemacht haben?
Bitte nennen Sie uns die Namen der acht Schiffe und die genaue Bezeichnung ihrer Ladung.

In der Soy-Story erschließt sich mir leider nicht, wie die belasteten Bohnen über Silos und dann über Ölmühlen als Ölkuchen auf die Schiffe kamen. Es wäre sehr freundlich, wenn Sie mir dies kurz nochmal schriftlich erläutern könnten.

In Ihrem Jahresbericht 2023 und im Lobbyregister findet sich leider nur ein Name (Deutsche Postcode Lotterie) als Großspender der insgesamt über 8 Mio. Euro an Schenkungen und Zuwendungen. Bitte nennen Sie mir die Namen der Großspender für 2023 und 2024 der DUH und ihrer Töchter mit den gespendeten Summen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und mit freundlichen Grüßen

Sabine Kemper

Peer Cyriacks antwortete am 17. Januar folgend:

Sehr geehrte Frau Kemper,

der Bericht, den die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Mighty Earth in Zusammenarbeit mit dem Institut für Gesellschaft, Bevölkerung und Natur (Instituto Sociedade, População e Natureza – ISPN) und der Vereinigung der Anwälte der Landarbeiter im Bundesstaat Bahia (Associação de Advogados/as de Trabalhadores/as Rurais no Estado da Bahia - AATR) erstellt haben, deckt die Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Naturzerstörung in den Sojalieferketten der deutschen Schweinefleischproduktion auf. Der Bericht zeigt Fälle von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in der Matopiba Region im brasilianischen Cerrado auf und geht den Verbindungen von solchen Fällen bis hin zu Akteuren der deutschen Schweineproduktion nach.

Gerne möchte ich noch einmal unterstreichen, dass wir in unserem Bericht auf die Wahrscheinlichkeit hinweisen, dass Soja, das mit Naturzerstörung und Menschenrechtsverletzungen in Verbindung steht, in die deutsche Schweinefleischproduktion gelangt. Zudem haben wir einen möglichen Weg des Sojas von den entsprechenden Farmen bis hin zu deutschen Futtermittelproduzenten nachgezeichnet.

Unsere Recherchen ergeben starke Hinweise darauf, dass Tönnies und Westfleisch Soja von Bunge in ihren Lieferketten aufweisen, das mit möglichen Menschenrechtsverstößen im brasilianischen Cerrado in Verbindung steht. Aufgrund der alleinigen Fokussierung auf Zertifizierungen begegnen die Fleischkonzerne den Risiken für Menschenrechtsverletzungen in ihren physischen Lieferketten nicht hinreichend (siehe hierzu die Erläuterungen im Fazit ab Seite 51). Daher bestehen große Zweifel, dass sie die Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) erfüllen.

Im Folgenden finden Sie antworten auf ihre Rückfragen:

Zu Frage1:
Durch den Einsatz der Polygone konnten wir nachweisen, dass die Frachter aus den Ursprungshäfen in Salvador, Itaqui und Barcarena tatsächlich ohne Zwischenstopp an dem entsprechenden Soja-Silo von Bunge in Amsterdam entladen wurden und nicht an einem anderen Silo, das für andere Güter vorgesehen ist (siehe S. 25-30). Daten der Handelsdatenbank Panjiva bestätigen entsprechende Lieferungen (Siehe auch Seite 26 im Bericht):

“Ein ähnliches Bild zeichnen die detaillierten Informationen der Handelsdatenbank Panjiva. In der Datenbank werden einzelne Lieferungen mit den Informationen u.a. zu den Auftraggebern, der Ware, den Start- und Zielorten sowie der Menge gemeldet. Auszüge aus der Datenbank von 2019 bis in den Untersuchungszeitraum 2023 zeigen, dass Bunge eine Historie von mehreren 100.000 t Sojalieferungen pro Jahr von Häfen des Cerrados bzw. mit Sojalieferungen aus dem Cerrado nach Amsterdam hat, die bis in die jüngste Gegenwart reicht. So lieferte Bunge im Mai 2023 55.000 t Sojabohnen nach Amsterdam. Die Daten weisen also auf beständige Lieferbeziehungen in die Niederlande hin, die ein wichtiger Umschlagsort für Soja mit Zielort Deutschland sind.“

Zu Frage2:
Der Bericht dokumentiert die negativen Auswirkungen des Anbaus von Soja im Cerrado. Die Kapitel II und III veranschaulichen, dass die Expansion der industriellen Sojaproduktion im brasilianischen Cerrado möglicherweise nicht nur in Einzelfällen, sondern systematisch mit negativen Auswirkungen auf die lokalen Gemeinschaften und das Biom einhergeht. Dabei wurde das besondere Risiko von Bunge für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in seinen Sojalieferketten herausgearbeitet. Die fünf vorgestellten Fälle zeigen dabei exemplarisch, dass in der Matopiba-Region innerhalb der Sojalieferketten des Agrarhändlers Bunge erhebliche Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung bestehen. Neben Belegen für legale und illegale Entwaldungen liefern die Fallberichte deutliche Anhaltspunkte für sogenannten grünen Landraub und die systematische Verdrängung und Bedrohung traditioneller Gemeinschaften.

Wir zeigen für die Fallbeispiele jeweils, welche Verbindung zu Bunge besteht. Also z.B. über Pfandverträge, indirekte Lieferungen, durch Rechnungen belegte Lieferungen, beobachtete Lastwagenlieferungen oder in einem Fall örtliche Nähe zu den Bunge-Silos. Damit wird das Risko und die Wahrscheinlichkeit der Lieferungen von Bunge aufgezeigt. Kapitel IV weist auf die große Menge an Soja hin, die aus Brasilien und vor allem aus dem Cerrado über Bunge nach Deutschland gelangt und zeigt Verbindungen zu Schlüsselakteuren der deutschen Schweinefleischproduktion auf. Bezüglich des Weges von den Bunge-Silos im Cerrado zu den brasilianischen Exporthäfen nutzen wir USDA-Informationen (siehe Seite 28).

“Die USDA veröffentlicht Informationen zum brasilianischen Sojatransport in „Brazil Soybean Transportation“. In der Ausgabe 2023 werden darin die Haupt-Transportrouten vom brasilianischen Soja aus dem Inland zu den Exporthäfen nachgezeichnet (siehe Abbildung 13). Diese Exporthäfen wurden als Ausgangspunkt für die weitere Untersuchung der Wege des Sojas von den großen brasilianischen Häfen über die Niederlande bis nach Deutschland verwendet.”

Zu Frage 3:
Die von Ihnen gesuchten Namen größerer Förderer finden sich tatsächlich auch in unserem Jahresbericht. Denn als Mitglied der Initiative Transparente Zivilgesellschaft veröffentlichen wir dort deutlich weitreichendere Informationen als nur die verpflichtenden, wie sie bspw. im Lobbyregister erscheinen. Im aktuellen Jahresbericht 2024, in dem der Finanzbericht für das Jahr 2023 enthalten ist, werden Förderer genannt, die mit ihren Zuwendungen in Form von Spenden oder Projektzuschüssen wesentlich zum Haushalt der DUH beigetragen haben. Dies waren das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), das Thüringer Ministerium für Energie und Naturschutz (TMUEN), die Europäische Kommission, die European Climate Foundation, die Deutsche Postcode Lotterie, die Rockefeller Philantropy Advisors sowie der Plastic Solution Fund. Wir freuen uns zudem über die wachsende Unterstützung zehntausender Privatpersonen in Form von Spenden oder Fördermitgliedsbeiträgen, die zu unserer breit angelegten Einnahmenstruktur beiträgt. Alle Informationen finden Sie auf den Seiten 28-29 in unserem aktuellen Jahresbericht: https://www.duh.de/publikationen/jahresberichte/.

Mit freundlichen Grüßen

Peer Cyriacks, Leiter Nachhaltige Landnutzung und Internationaler Naturschutz

Wir fragen am 17. Januar noch einmal nach:

Hallo Herr Cyriacks,

vielen Dank für die Textauszüge, leider sind es keine Antworten auf meine Fragen, bitte erlauben Sie mir deshalb zwei Nachfragen:

Wie heißt die Schiffstrackingsoftware?
Bitte schreiben Sie mir aus welchen Ölmühlen von Bunge die Ölkuchen-Lieferungen der acht Schiffe sind. Da Sie schreiben "...dass Bunge eine Historie von mehreren 100.000 t Sojalieferungen pro Jahr von Häfen des Cerrados bzw. mit Sojalieferungen aus dem Cerrado nach Amsterdam hat, die bis in die jüngste Gegenwart reicht. So lieferte Bunge im Mai 2023 55.000 t Sojabohnen nach Amsterdam...“  und Sie Informationen über USDA dazu haben, müsste Ihnen die Nennung möglich sein.
Vielen Dank und viele Grüße

Sabine Kemper

Am 20. Januar kommt folgende Antwort:

Sehr geehrte Frau Kemper,

Zu 1:

Aus Gründen des Quellenschutzes kann ich Ihnen keine spezifischen Informationen über die verwendeten Apps oder Dienstleister zur Verfolgung der Soja-Frachter oder zum Zeichnen von Polygonen preisgeben. Für die Ermittlung und Auswertung solcher Informationen arbeiten wir eng mit Partnern zusammen und greifen auf ein Softwaresystem mit den beschriebenen Spezifikationen zurück.

Zu 2:

Gerne möchte ich erneut unterstreichen, dass wir in unserem Bericht auf die Wahrscheinlichkeit hinweisen, dass Soja, das mit Naturzerstörung und Menschenrechtsverletzungen in Verbindung steht, in die deutsche Schweinefleischproduktion gelangt. Wir haben dabei, wie bereits in der letzten E-Mail beschrieben, einen möglichen Weg des Sojas von den entsprechenden Farmen bis hin zu deutschen Futtermittelproduzenten nachgezeichnet. Unser Vorgehen finden Sie daher erneut im Folgenden:

Die USDA veröffentlicht Informationen zum brasilianischen Sojatransport in „Brazil Soybean Transportation“. In der Ausgabe 2023 werden darin die Haupt-Transportrouten vom brasilianischen Soja aus dem Inland zu den Exporthäfen nachgezeichnet (siehe Abbildung 13). Diese Exporthäfen wurden als Ausgangspunkt für die weitere Untersuchung der Wege des Sojas von den großen brasilianischen Häfen über die Niederlande bis nach Deutschland verwendet. Durch den Einsatz der Polygone konnten wir nachweisen, dass die Frachter aus den Ursprungshäfen in Salvador, Itaqui und Barcarena tatsächlich ohne Zwischenstopp an dem entsprechenden Soja-Silo von Bunge in Amsterdam entladen wurden und nicht an einem anderen Silo, das für andere Güter vorgesehen ist (siehe S. 25-30). Ein ähnliches Bild zeichnen die detaillierten Informationen der Handelsdatenbank Panjiva. In der Datenbank werden einzelne Lieferungen mit den Informationen u.a. zu den Auftraggebern, der Ware, den Start- und Zielorten sowie der Menge gemeldet. Auszüge aus der Datenbank von 2019 bis in den Untersuchungszeitraum 2023 zeigen, dass Bunge eine Historie von mehreren 100.000 t Sojalieferungen pro Jahr von Häfen des Cerrados bzw. mit Sojalieferungen aus dem Cerrado nach Amsterdam hat, die bis in die jüngste Gegenwart reicht. So lieferte Bunge im Mai 2023 55.000 t Sojabohnen nach Amsterdam. Die Daten weisen also auf beständige Lieferbeziehungen in die Niederlande hin, die ein wichtiger Umschlagsort für Soja mit Zielort Deutschland sind

Mit freundlichen Grüßen

Peer Cyriacks

Die M+M Korrespondenz mit der Deutschen Umwelthilfe im Wortlaut
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Fitness-Riegel aus Insekten

Kennzeichnung
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Lebensmittelüberwachung
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Das Schweizer Unternehmen Pumba hat in seinen Energy-Riegel Pulver aus Larven gemischt.
2025
2/1/2025
Fitness-Riegel aus Insekten
„Leckere,gesunde und nahrhafte Lebensmittel mit Upcycling-Zutaten wie Insektenprotein. Wir glauben an großartige Lebensmittel auf Insektenbasis für gesündere Menschenund einen gesünderen Planeten“. 

So bewirbt das Schweizer Unternehmen Pumba seine Energy-Riegel. Statt Getreideprodukte enthält der Riegel Pulver aus Larven gemischt mit Datteln, Nüssen Agavensaft und Schokolade. Wer die 52 000 Euro für die Mitgliedschaft und die Eintrittskarte für das diesjährige World Economic Forum bezahlte, konnte in Davos den Riegel kosten. Er wurde hier verteilt. Verkauft wird der Riegel für normale Konsumenten auch über die Schweizer Update Fitness. Er kostet hier 2,50 CHF plus MWSt. Ist aber im Online-Shop nicht mehr vorrätig.

Update fitness wurde 1997 von den Brüdern Michael und Andrej Ammann aus Berg eröffnet. Heute ist sie die größte Fitnesscenterkette der Ostschweiz mit aktuell 23 Filialen vom Zürich- bis zum Bodensee. Die Ammanns – beide ausgebildete Sportler verkauften 2016 jedoch 51 Prozent ihrer Update-Gruppe an Coop.

Der Insektenriegel im Shop von upcycled fitness.

Fitness-Riegel aus Insekten
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Bühler schließt sich Millers for Nutrition an

Getreideverarbeitung
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Ernte
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Getreidemühlen
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Lebensmittel
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Bühler tritt der Koalition „Millers for Nutrition“ bei, für die Nahrungsversorgung in acht Ländern.
2024
12/16/2024
Bühler schließt sich Millers for Nutrition an

Bühler bringt Spitzentechnologie, umfassendes Fachwissen und Schulungskapazitäten in die Koalition ein, um Müller bei der Implementierung von Anreicherungslösungen zu unterstützen.

„Lebensmittel anzureichern ist eine der wirksamsten Methoden zur Bekämpfung von Mangelernährung, die weltweit drei Milliarden Menschen betrifft“, so Stefan Birrer, Head of Business Area Milling Solutions bei Bühler.

Die Koalition möchte Müller verbinden mit Branchenexperten, Lieferanten und Sozialunternehmen, um den Zugang zu technischer Unterstützung und spezialisierten Schulungen zu erleichtern. Bühler unterstützt dabei unter anderem mit seiner African Milling School in Nairobi, die seit 2015 über 1 500 Fachkräfte ausgebildet hat, sowie mit Mikrodosiergeräten zur präzisen Anreicherung von Mehl.

„Unsere Teams vor Ort können die Umsetzung von Anreicherungslösungen in Mühlen direkt unterstützen“, betonte Birrer. Dies verbessert nicht nur die Lebensmittelsicherheit und den Nährwert von Grundnahrungsmitteln, sondern steigert auch die betriebliche Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Millers for Nutrition wird von TechnoServe geleitet und von der Gates Foundation unterstützt. Strategische Partner sind unter anderem BASF, dsm-firmenich, Mühlenchemie und SternVitamin. Interessierte Müller können sich unter millersfornutrition.com informieren.

Bühler schließt sich Millers for Nutrition an
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Bio-Unternehmen für Praxis-Netzwerk gesucht

Getreideverarbeitung
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Lebensmittel
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Biogetreide
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Das BMEL sucht bio-zertifizierte Betriebe für ein Netzwerk zur Förderung der Bio-Verarbeitung.
2024
12/16/2024
Bio-Unternehmen für Praxis-Netzwerk gesucht

Für das „Praxis-Netzwerk Bio-Verarbeitung“ des BMEL werden bis zu 80 Betriebe aus ganz Deutschland gesucht. Um das Interesse aller Bio-Verarbeitungsunternehmen in Deutschland an einem Mitwirken im Praxis-Netzwerk zu erfassen, führt die Geschäftsstelle des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eine bundesweite Abfrage (Markterkundung) durch.

Mit dem Netzwerk soll die wichtige Rolle von Lebensmittelherstellern und Lebensmittelhandwerksunternehmen innerhalb der Wertschöpfungskette in den Mittelpunkt gerückt und Einblicke in das Wirken der Betriebe gegeben werden. Ziel des zukünftigen Netzwerks ist es, die Sichtbarkeit der Bio-Verarbeitung nach außen und den Informationsaustausch innerhalb der Branche zu stärken – den Rahmen dafür bieten Betriebe-zu-Betriebe-Gespräche, Fachveranstaltungen sowie eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem geht es auch darum, junge Menschen für die Arbeitsfelder in einer zukunftsfesten Ernährungswirtschaft zu begeistern.

Von der Bäckerei über den Schlachthof und die Mühle bis hin zum Nudelhersteller können sich bio-zertifizierte Unternehmen aus allen Teilbranchen der Ernährungswirtschaft bewerben - dazu genügt es, den kurzen Fragebogen zur Markterkundung bis zum 31. Januar 2025 hier auszufüllen.

Weitere Informationen zum Praxis-Netzwerk Bio-Verarbeitung finden Sie hier.

Hintergrund

Das Praxis-Netzwerk Bio-Verarbeitung ist Teil der Umsetzung der „Nationalen Strategie für 30 Prozent ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft“ (kurz Bio-Strategie 2030). Die Bio-Strategie 2030 zielt mit insgesamt 30 Maßnahmen darauf ab, die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft nachhaltig zu stärken und qualitativ weiterzuentwickeln. Ein zentraler Ansatzpunkt ist dabei die Förderung von auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Unternehmen der Bio-Lebensmittelherstellung und damit einhergehend die Stärkung von Bio-Wertschöpfungsketten u.a. in ländlichen Regionen. Denn die Unternehmerinnen und Unternehmer der Bio-Lebensmittelwirtschaft und des Bio-Lebensmittelhandwerks tragen in besonderem Maße zum Erhalt der Vielfaltlandwirtschaftlicher Betriebe bei, sorgen für Ausbildungs- und Arbeitsplätze in einem zukunftsfähigen Sektor und wirken somit am Ausbau des ökologischen Landbaus mit seinen zahlreichen Umwelt- und Gemeinwohlleistungen mit.

Bio-Unternehmen für Praxis-Netzwerk gesucht
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SSB Wägetechnik bietet Gesamtkonzepte

Absacken
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Verpackung
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Automatisierung
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Automatisierungstechnologien bieten Unternehmen viele Vorteile.
2024
12/2/2024
SSB Wägetechnik bietet Gesamtkonzepte

Die Europäische Union (EU) hat mit neuen Richtlinien zur Maschinensicherheit und zum Explosionsschutz wichtige Vorgaben erlassen, die für zahlreiche Branchen von zentraler Bedeutung sind. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Maschinen und Anlagen den neuen Vorgaben entsprechen, was oft Investitionen in neue Technologien oder die Nachrüstung bestehender Systeme erfordert.  

Hygieneanforderungen für Mehl- und Futtermittelverpackungen spielen auch eine wichtige Rolle in der Lebens- und Futtermittelsicherheit. Verpackungen und verarbeitende Maschinen müssen so konzipiert, hergestellt und gehandhabt werden, dass sie die Sicherheit und Qualität der darin enthaltenen Produkte gewährleisten.  

Zudem spielen staatliche Regulierungen zur Nachverfolgbarkeit der Produktionsdaten eine entscheidende Rolle in der Sicherstellung von Qualität, Sicherheit und Transparenz in der Herstellung von Produkten, insbesondere in den Bereichen Lebensmittel und Futtermittel. Diese Regulierungen ermöglichen es, Produkte in der Lieferkette zurückzuverfolgen und im Fall von Qualitätsmängeln oder Gefahrenquellen schnell und effektiv zu reagieren.  

Moderne Anlagen

Die SSB Wägetechnik GmbH aus Buchholz steht seit mehr als 33 Jahren für Präzision, Zuverlässigkeit und höchste Qualität in Verpackungsanlagen sowie maßgeschneiderte Lösungen in der Absack-, Wäge- und Steuerungstechnik. SSB entwickelt und konzipiert Abfüllanlagen nach den genannten Kriterien vom Siloaustrag bis zur fertigen Palette. Die modernen Absackanlagen bestehen aus einem Gesamtkonzept aus Absackung, Sacktransport, Palettierung sowie Endverpackung.  

Namhafte Unternehmen aus dem Bereich der Mehlproduktion sowie der Futtermittelherstellung, die sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene tätig sind, zählen den unseren langjährigen Kunden.  

Absackung

Unterschiedliche Produkte bedürfen unterschiedlicher Absackkonzepte. Mehle oder pulvrige Produkte werden meist in Ventilsäcke mittels Pneumatikpacker abgesackt. Die Säcke werden nach dem Befüllen mittels Ultraschallverschweißung verschlossen. Die Absackprotokolle werden elektronisch erfasst und stehen einer zentralen Datenbank zur Übergabe/Qualitätssicherung bereit. Eichrelevante Kriterien werden hierbei selbstverständlich erfüllt.  

Für die Palettierung der Säcke ist es erforderlich, die Säcke optimal vorzubereiten, das heißt den Sack in Form bringen, um ein sauberes und stabiles Palettierergebnis zu erreichen. Weiterhin können wichtige Qualitätskontrollen wie Sackbeschriftung, Fremdkörper-, Metallerkennung oder Kontrollwaagen in die Transportstrecke eingebunden werden.  

SSB bietet eine kompakte Roboter-Palettierung für verschiedene Leistungsanforderungen an. Der gefüllte Sack wird dem Roboter dabei auf ein spezielles Förderband zugeführt. Der Roboter palettiert zuverlässig und effizient die Sackware. Je nach Leistung können mehrere Absackmaschinen mit nur einem Roboter arbeiten.  

Den Roboter gibt es in unterschiedlichen Ausführungen bis hin zu Leistungen von 1 200 Sack die Stunde. Bei höheren Absackleistungen können auch mehrere Roboter gleichzeitig die Palettierung ausführen.  

Das Roboter-4-Achsen-Modell ermöglicht eine präzise und schnelle Arbeitsweise und ist in einem großen Anwendungsbereich und somit für eine Vielfalt von Produkten einsetzbar. Durch integrierte Software kann der Roboter programmiert werden, wodurch er lernfähig sowie schnell und flexibel einsetzbar ist. Der Roboter bietet außerdem die schnellste Zykluszeit in der Roboterklasse. Weiterhin gibt es eine große Auswahl an Zusatzausrüstungen für die Sackgreiferhand. Hier können Palettenmodule sowie Schonbogenaufleger in die Hand integriert werden.  

Mehlabsackung mit Roboter-Unterstützung (Foto: SSB).

Palettenfördersystem/Palettenverpackung  

Die fertig palettierte Palette kann über Rollenförderer automatisch abtransportiert werden. In der Förderstrecke empfiehlt es sich, eine entsprechende Verpackungsmaschine zu integrieren. Dabei stehen Stretchwickelmaschinen oder auch Haubenstretchanlagen zur Verfügung. Diese schützen die Paletten und dienen gleichzeitig als zertifizierte Ladungssicherung. Final, bevor die Palette eingelagert wird, erfolgt die Etikettierung mit den aktuellen Produktionsdaten. Das fertige Produkt kann somit direkt ins Lager transportiert werden.  

Zentrale Steuerung  

Im Vordergrund steht die totale Integration aller Maschinenkomponenten sowie Einzelmaschinen in einem zentralen Steuerungssystem. Somit können Prozesse zentral gesteuert und überwacht werden. Anbindungen an kundenseitige Auftrags- oder Logistiksysteme sind einfach realisierbar. Produktionsüberwachung, Produktverfolgung und Datenaufzeichnungen werden kundenbezogen programmiert. Weiterhin ist ein Fernzugriff jederzeit möglich.

SSB Wägetechnik bietet Gesamtkonzepte
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Mischfutter
Messe
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Niedersachsen

EuroTier 2024: Erfolgreiche Weltleitmesse liefert die unternehmerisch relevanten Impulse

Anlagenbau
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Mischen
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Futtermittel
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2.193 Aussteller aus 51 Ländern – Rund 120.000 investitionsfreudige Fachbesucher aus 149 Ländern.
2024
12/2/2024
EuroTier 2024: Erfolgreiche Weltleitmesse liefert die unternehmerisch relevanten Impulse

Die EuroTier und EnergyDecentral 2024, die vom 12. bis 15. November in Hannover stattfanden, überzeugten mit einem starken Auftritt und lieferten die unternehmerisch relevanten Impulse für die globale Nutztierhaltungs- und Energiebranche. Als Weltleitmesse für professionelle Tierhaltung und führende Messe für dezentrale Energien präsentierten sie die Innovationskraft beider Branchen auf höchstem Niveau. Insgesamt 2.193 Aussteller aus 51 Ländern präsentierten ihre neuesten Lösungen und Technologien für die Tierhaltungsbranche und den Bereich erneuerbarer Energien vor. Rund 120.000 investitionsfreudige Fachbesucher aus 149 Ländern nutzten den internationalen Branchentreff, der mit Schwerpunkten auf Tierwohl, Nachhaltigkeit, Digitalisierung und KI sowie mit über 500 Fachveranstaltungen, Konferenzen und Branchen-Events seine fachliche Führungsrolle untermauerte. Sowohl Aussteller als auch Besucher zeigten sich hochzufrieden.

Unter dem Leitthema „We innovate animal farming“ sorgte die EuroTier 2024 für starke Impulse in der nationalen und internationalen Nutztierhaltungsbranche. Zusammen mit einem vielfältigen Ausstellungsangebot und Fachprogramm präsentierte die DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft) als Veranstalter technische Innovationen, die Produktivität, Tierwohl und Nachhaltigkeit vereinen – von Digitalisierung, Robotik und KI bis zu modernen Lösungen für Stallbau und Gesundheitsmanagement. Die EnergyDecentral ergänzte das Programm mit Technologien rund um Solarenergie, Biogas und Biokraftstoffe, während die „Inhouse Farming – Feed & Food Show“ über neue Wege der alternativen Futter- und Lebensmittelerzeugung informierte.

„Die EuroTier und EnergyDecentral 2024 haben eindrucksvoll gezeigt, wie Innovationskraft und Produktivität Hand in Hand gehen können. Hier in Hannover haben wir zukunftsweisende Lösungen für die Tierhaltung und erneuerbare Energien erlebt, die sowohl die Wettbewerbsfähigkeit als auch Tierwohl und Nachhaltigkeit voranbringen. In Zeiten globaler Herausforderungen haben die Messen bewiesen, dass wir gemeinsam an den richtigen Stellschrauben arbeiten und unsere Aussteller die passenden Antworten auf die unternehmerischen Fragen der Branche haben“, zeigt sich Freya von Czettritz, CEO der DLG Holding GmbH, sehr zufrieden vom positiven Feedback der Aussteller und Besucher.

Hohe Zufriedenheit der Fachbesucher aus dem In- und Ausland

„Die Besucher zeigten sich äußerst zufrieden mit dem Ausstellungsangebot und den fachlichen Themen der EuroTier, EnergyDecentral und „Inhouse Farming – Feed & Food Show“, was eine Zustimmung von 95 Prozent in der Besucherbefragung bestätigt. Besonders großes Interesse galt den Themen Haltungs- und Fütterungstechnik, Melk- und Kühltechnik, Stall- und Hallenbau, Futtermittel und Züchtungsthemen sowie aktuellen Angeboten für die dezentrale Energieerzeugung und alternative Futter- und Lebensmittelerzeugung“, so Ines Rathke, Projektleiterin der EuroTier. Rund 42 Prozent der Entscheider reisten aus dem Ausland an. Darunter zahlreiche Fachbesucher aus den Niederlanden, China, Polen, Österreich, Italien, Spanien, Belgien, Frankreich, aus der Schweiz und der Türkei sowie aus Asien und Süd- und Nordamerika. Zudem nutzten weit über 600 Journalisten aus 46 Ländern die EuroTier und die EnergyDecentral, um sich über aktuelle Trends und Innovationen zu informieren.

EuroTier 2024: Erfolgreiche Weltleitmesse liefert die unternehmerisch relevanten Impulse
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Trinkbare Mahlzeit auf Haferbasis von Peter Kölln

Hafer
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Lebensmittel
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Nachhaltigkeit
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Peter Kölln erweitert das Sortiment um eine trinkbare Mahlzeit auf Haferbasis mit 15% Hafer.
2024
11/27/2024
Trinkbare Mahlzeit auf Haferbasis von Peter Kölln

Die flüssige Hafermahlzeit soll als sogenanntes „Smart Food“ überzeugen. In der Pressemitteilung verkündet Kölln stolz:

„Dabei setzen wir auf deutschen Hafer und natürliche Agave-Süße sowie auf den Verzicht von künstlichen Aromen, Industriezucker oder künstlichen Süß- und Zusatzstoffen.“

Unter dem Namen RELOAT sei dies das erste Produkt dieser Art auf dem deutschen Markt.

„Wir sehen in der Kategorie der trinkbaren Mahlzeiten ein enormes Potenzial und freuen uns, unsere Expertise als Haferexperte einzubringen“, erklärt Driftmann-Egelhof.

Mit dem Produkt möchte sie vor allem gesundheitsbewusste Menschen ansprechen. RELOAT sei mit 26 Vitaminen und Mineralstoffen angereichert und biete alles, was eine „vollständige Mahlzeit“ ausmacht. Mühle + Mischfutter hat nachgefragt: Wie viel Hafer steckt wirklich in RELOAT und warum wird das Produkt so stark angereichert? Köllns Antwort: RELOAT enthält 15% Hafer. Die Zusatzstoffe seien erforderlich, damit das Produkt laut gesetzlichen Vorgaben als „trinkbare Mahlzeit“ deklariert werden dürfe.

Kölln will mit RELOAT vor allem jüngere Konsumenten – die sogenannte NextGen, also die 16- bis 49-Jährigen – ansprechen. Diese Zielgruppe legt viel Wert auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte. Das bringt uns zur nächsten Frage: Wie viele der Haferproteine landen tatsächlich im Getränk? Und was passiert mit den Reststoffen, der Haferpulpe? Wird sie als Dünger genutzt oder thermisch Verwertet? Die Antwort von Kölln:

"Ein nennenswerter Anteil kommt aus dem Hafer. Bitte haben Sie aber dafür Verständnis, dass wir keine konkreten Werte offenlegen möchten, da es sich um ein innovatives Neuprodukt handelt.“

Und zur Haferpulpe:

„Für die Produktion der trinkbaren Mahlzeit arbeiten wir eng mit einem Zulieferer zusammen. Deswegen haben wir leider keine Informationen dazu, was mit der Haferpulpe passiert.“

Köllns Antworten werfen Fragen auf: Ist die Kreislaufwirtschaft und das Thema Nachhaltigkeit für das Unternehmen nicht relevant? Auch bei Haferdrinks wird nur ein Drittel des Hafers genutzt, während der proteinreiche Rest – die Haferpulpe – meist einfach entsorgt wird. Vielleicht könnte Kölln hier ein Konzept zur besseren Nutzung der Reststoffe präsentieren? Es sollte doch den Hersteller interessieren, was die Zulieferer mit dem wertvollen Haferkorn machen. Bis dahin bleibt RELOAT für uns eher ein „UNLOAD“.

Trinkbare Mahlzeit auf Haferbasis von Peter Kölln
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Weltreise eines Kapitalisten - Santiago de Chile, Chile

Nachhaltigkeit
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Viele Menschen träumen von einer Weltreise. Ich habe eine Weltreise in 30 Länder gemacht.
2024
11/20/2024
Weltreise eines Kapitalisten - Santiago de Chile, Chile

Am 17. Mai 2022 mache ich mich auf die Reise nach Südamerika. Geplant sind Vorträge zur spanischen Ausgabe meines Buches »Kapitalismus ist nicht das Problem, sondern die Lösung« und Treffen mit Vertretern von Thinktanks, Unternehmern und Politikern in Chile, Argentinien, Paraguay, Uruguay sowie der Auftritt auf einem großen libertären Kongress in Brasilien.

Von meiner Wohnung in Berlin bis zum Hotel in Santiago de Chile vergehen 25 Stunden. Ich fliege über São Paulo und lerne dort am Flughafen einen jungen Anwalt kennen, der in Chile geboren ist, aber in Hamburg lebt. Er ist auf Steuerrecht spezialisiert und berichtet mir, dass die neue linke Regierung in Chile unter Gabriel Boric die Einführung einer Vermögenssteuer plant. Zunächst wohl nur für Personen mit einem Privatvermögen von mindestens zehn Millionen Dollar und nur in Höhe von 0,3 Prozent, doch wir stimmen überein: Das ist der linke Trick – man beginnt mit hohen Vermögen und moderaten Steuersätzen, aber wenn die Steuer einmal eingeführt ist, wird man später die Obergrenze senken und die Steuersätze erhöhen.

Am Flughafen in Santiago holt mich Joanna Gabriela Guerra ab. Sie wird meine Dolmetscherin in den nächsten 16 Tagen sein und hat alles organisiert. Sie ist Mexikanerin und wohnt auch in ihrem Heimatland, arbeitet aber für einen libertären Thinktank in Argentinien. Ich habe die richtige Wahl getroffen: Die 30-Jährige ist unglaublich ehrgeizig und hat schon viel erreicht im Leben. Sie hat Recht und Philosophie studiert und wurde promoviert. Mir ist es wichtig, dass eine Übersetzerin nicht nur gut Englisch kann, sondern auch die Inhalte versteht.

Die Hauptstadt Chiles ist eine moderne Metropole.

Nachmittags holt uns Maureen Halpern ab, die für den libertären Thinktank Instituto Libertad y Desarrollo arbeitet. Sie warnt uns, irgendwelche teuren Sachen mitzunehmen, weil man ausgeraubt werden könnte.

Ein wirtschaftlich ruiniertes Land

Maureen zeigt uns die Innenstadt von Santiago de Chile, die sich schon wenige Monate nach dem Machtantritt der Sozialisten verändert hat. Überall gibt es Absperrungen, weil es jeden Freitag gewalttätige Demonstrationen von linken Anarchisten gibt. Wir besichtigen den Präsidentenpalast, vor dem eine große Statue von Salvador Allende steht. Obwohl er das Land in den drei Jahren seiner Regierung wirtschaftlich ruiniert hat, ist er immer noch Symbolfigur der Linken in Chile. Maureen berichtet, Boric sei am 11. März 2022, als er sein Amt antrat, vor seiner Antrittsrede zu dieser Statue von Allende gegangen und habe sie geküsst. Ein Signal an seine Anhänger, wie sich die Politik entwickeln soll.

Am nächsten Tag habe ich ein Treffen mit der Cámara Chileno-Alemana de Comercio e Industria. Die anwesenden Wirtschaftsvertreter sind besorgt darüber, dass sich in Chile das wiederholen könnte, was Allende einst begonnen hatte.

Einer sagt: »Wir haben den Kampf der Ideen verloren.«

Insbesondere Jüngere, die nicht selbst erlebt hätten, welche Fortschritte Chile in den vergangenen Jahrzehnten gemacht habe, tendierten zunehmend nach links.

Abends bin ich eingeladen zu einem Vortrag im Instituto Libertad y Desarrollo. Das Institut residiert in dem schönsten Gebäude, das ich bislang bei einem Thinktank gesehen habe, mit modernster technischer Ausstattung. Der Vortrag ist gut besucht und wird zugleich online übertragen. Und die auch hier alle bewegende Frage: Was kann man tun, um eine extreme Linksentwicklung in Chile zu verhindern? Dass die Chilenen heute mehrheitlich antikapitalistisch denken, hatte meine Umfrage durch Ipsos MORI zum Image des Kapitalismus bestätigt, die zwei Monate vor den Wahlen stattgefunden hat.

Die Mehrheit der Chilenen steht heute Marktwirtschaft und Kapitalismus ablehnend gegenüber. Die Teilnehmer bei meinen Vorträgen stimmen dem zu – ja, diese Umfrageergebnisse spiegeln auch die Stimmung wider, die sie wahrnehmen.

Ein einst kapitalistisches Musterland auf dem Abwärtsweg

Am dritten Tag treffe ich Axel Kaiser, den prominentesten Verfechter libertärer Ideen in ganz Lateinamerika. In Chile kennt ihn jeder. Mit vollem Namen heißt er Axel Kaiser Barents-von Hohenhagen. Der 40-Jährige empfängt uns in dem Büro der »Fundación para el Progreso«, die er 2012 gegründet hat und die zum einflussreichsten Thinktank in der jüngeren Generation wurde.

Was ist passiert in Chile? Chile galt als kapitalistisches Musterland in Südamerika. Im Human Development Index 2022 nimmt es den Spitzenplatz aller lateinamerikanischen Staaten ein. Und im Index of Economic Freedom 2022 der Heritage Foundation kommt es auf Platz 20, noch vor den USA oder Großbritannien (im Index 2023 ist es immerhin noch auf Platz 22). Im Jahr 2020 lag der Anteil der in extremer Armut lebenden Chilenen bei 1,7 Prozent, während dies im sozialistischen Venezuela auf 59,6 Prozent der Haushalte zutraf.35 Gemessen nicht an den Haushalten, sondern an der Bevölkerung lebten 2021 sogar 77 Prozent der Venezoelaner in extremer Armut.

Trotz dieser Erfolgsgeschichte des Kapitalismus in Chile sind die meisten Chilenen, vor allem die jüngeren, heute kapitalismuskritisch. Auch im Gespräch mit Kaiser geht es vor allem um die geplante neue Verfassung, das zentrale Thema, das in diesen Monaten alle Chilenen bewegte. Der Entwurf für die neue Verfassung, so Kaiser, sei von einem tiefen Misstrauen gegen den Markt und einem fast grenzenlosen Staatsvertrauen geprägt. Sie ist die längste Verfassung der Welt, aber statt sich ein Beispiel an guten Verfassungen wie etwa dem deutschen Grundgesetz zu nehmen, so Kaiser, habe man sich viel abgeschaut von Venezuela oder Bolivien. Ein großes Problem sei, dass die Eigentumsrechte aufgeweicht werden.

Ich frage Kaiser, ob innerhalb des Linksbündnisses Boric als moderat gelten könne, wie manche meinen. Im Vergleich zu den Kommunisten, die trotz ihres bescheidenen Stimmenanteils immer einflussreicher würden, sei Boric natürlich moderat, so Kaiser. Auf der anderen Seite sei er zweifelsohne ein überzeugter Sozialist. Die Menschen, mit denen ich in Chile spreche, haben den Eindruck, Boric und seine Regierung hielten sich bis zur Abstimmung über die Verfassung zurück, aber danach könnten sie radikale Maßnahmen ergreifen.

Wird aus Chile ein zweites Venezuela?

Das Misstrauen gegen Boric ist verständlich. Auch Hugo Chávez hatte in Venezuela vor der Wahl erklärt, er wolle auf gar keinen Fall Unternehmen verstaatlichen und bezeichnete sich sogar als »Tony Blair der Karibik«, also als marktwirtschaftlich orientierter Sozialdemokrat. Tatsächlich hat sich dann seine Politik zunehmend radikalisiert, bis sie in Diktatur und Chaos endete. Wird aus Chile ein zweites Venezuela, ist die bange Frage, die sich manche stellen.

Kaiser ist mit Blick auf die Entwicklung in Lateinamerika eher pessimistisch. War das kapitalistische Chile eine Ausnahme? In Lateinamerika gebe es zu viele Menschen, die ihren Erfolg vor allem auf Kosten anderer erreichen wollen statt durch eigene Anstrengung und Arbeitsethos. Natürlich könne man das nicht verallgemeinern, aber die Probleme lägen tiefer als »nur« im Wirtschaftssystem. Kaiser überlegt sich, nach Spanien oder Portugal zu gehen – heute kann man ja von jedem Land der Welt aus aktiv sein, sein Schwerpunkt sind sowieso die sozialen Medien.

Die persönliche Bilanz meiner Chile-Reise ist großartig. Ich habe viele tolle Menschen kennengelernt, freiheitlich denkende Menschen, die sich gegen die kommende sozialistische Entwicklung wenden. Mein Besuch hat in den Medien für Aufmerksamkeit gesorgt. Die führende Wirtschaftszeitung »Diario Financiero« hat ein ganzseitiges Interview mit mir veröffentlicht, und die Tageszeitung »La Segunda« druckte sogar drei komplette Seiten aus meinem Buch »Kapitalismus ist nicht das Problem, sondern die Lösung« ab.

Rainer Zitelmann ist Historiker, Soziologe und Bestsellerautor.

Der Historiker und Soziologe Rainer Zitelmann hat 30 Länder auf vier Kontinenten bereist. Sein Buch "Weltreise eines Kapitalisten" lässt die Leser die Länder gründlicher erfahren, als es jede touristische Visite vermag. Vorgestellt werden die Gesellschaften und ihre Hintergründe, die Nationen mit ihrer Geschichte und ihrer Zukunft. Aus der Perspektive eines intellektuellen Freiheitsfreundes wird gezeigt, wie Armut und Reichtum entstehen. Dr. Dr. Rainer Zitelmann war auch als Unternehmer und Investor erfolgreich. Er hat 29 Bücher geschrieben und herausgegeben, die in über 30 Sprachen übersetzt wurden. In den vergangenen Jahren schrieb er Artikel oder gab Interviews in führenden Medien wie Wall Street Journal, Times, Le Monde oder Corriere della Sera. Bei dem vorliegenden Beitrag handelt sich um einen gekürzten Auszug seiner Reisebeschreibung zu Chile aus seinem neuestem Buch, das insgesamt 41 Kapitel enthält. Hier gibt es mehr Informationen zum Buch.

Der Autor präsentiert eine spannende Mischung aus persönlichen Reiseeindrücken, historischen Recherchen und Gesprächen mit Ökonomen, Unternehmern, Journalisten, Politikern und einfachen Menschen.
Weltreise eines Kapitalisten - Santiago de Chile, Chile
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Frankreich darf Fleisch-Begriffe für veggi & vegane Alternativen nicht verbieten

EU-Verordnung
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Kennzeichnung
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Lebensmittel
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Proteine
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Am 4. Oktober 2024 hat der Europäische Gerichtshof ein wegweisendes Urteil hinsichtlich der Bezeichnung veganer und vege
2024
11/11/2024
Frankreich darf Fleisch-Begriffe für veggi & vegane Alternativen nicht verbieten

Bereits 2020 lehnte das Europäische Parlament einen Änderungsantrag im Rahmen der Debatte zur Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab, durch den Fleischbezeichnungen den gleichen Schutz erhalten sollten, wie Bezeichnungen für Milchprodukte. Trotzdem erließ Frankreich 2022 ein entsprechendes Dekret, das Anfang 2024 verschärft wurde. Mit der Regelung werden Bezeichnungen wie „Steak“, „Schnitzel“ oder „Wurst“ für vegane/vegetarische Produkte, die eben diese speziellen Begriffe von Fleisch-, Wurst oder Fischwaren verwenden, ausdrücklich verboten (Décret no 2024-144). Die Vereinigung Protéins France, die European Vegetarian Union (EVU) und weitere Institutionen klagten gegen diese Regelung.

In dem Urteil des EuGH vom 4. Oktober – C-438/23 – geht es um die Frage, ob der französische Erlass aus 2022 im Einklang mit der Lebensmittelinformationsverordnung (EU) 1169/2011 (kurz LMIV) steht. Konkret: Ob Frankreich rechtlich die Benutzung bestimmter Bezeichnungen für pflanzliche Produkte verbieten darf.

Gesetzliche Bezeichnungen erlaubt, Verbote nicht

Nach der Entscheidung des EuGH können Mitgliedstaaten zwar gesetzliche Bezeichnungen festlegen, jedoch nicht allgemein den Gebrauch von üblichen oder beschreibenden Bezeichnungen für pflanzliche Produkte verbieten.

Der EuGH begründet dies damit, dass es zwar ein zulässiges und legitimes Ziel der Mitgliedsstaaten sei, rechtlich vorgeschriebene Bezeichnungen zu regeln, um die Verbindung zwischen einem speziellen Ausdruck und einem Lebensmittel herzustellen. Eine Regelung, die sich allerdings darauf beschränkt, die bestimmte Begriffe zur Bezeichnung von Lebensmitteln mit spezifischen Eigenschaften (Zusammensetzung usw.) zu verbieten, sei jedoch nicht gleichbedeutend mit dieser Möglichkeit. Denn: Im Gegensatz zu einem Verbot bestimmter Begriffe müssen Lebensmittel, für die eine Bezeichnung rechtlich vorgeschrieben wird, bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sie überhaupt mit entsprechenden Begriffen bezeichnet werden dürfen.

Hat ein Mitgliedsstaat eine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung eingeführt, darf er die Hersteller von pflanzenbasierten Lebensmitteln nicht durch ein allgemeines, abstraktes Verbot daran hindern, übliche oder beschreibende Begriffe zu verwenden, um die Produkte korrekt zu kennzeichnen.

Imitatregelung auch für vegane Fleischalternativen?

In diesem Zusammenhang stellte der EuGH zudem klar, dass die Regelung für Imitatprodukte aus Anhang VI der LMIV auch auf vegane Fleischersatzprodukte anzuwenden ist.

Die Regelung des Anhangs VI gilt es in den weiteren Kontext der LMIV zu setzen, namentlich Art. 7 Abs. 1 Buchst. d LMIV. Danach ist grundsätzlich verboten, bei Lebensmitteln eine Bezeichnung zu verwenden, die den Eindruck erweckt, eine bestimmte Zutat (Fleisch) sei enthalten, während diese tatsächlich durch eine andere (pflanzliches Protein) ersetzt wurde. In diesem Fall liegt eine unzulässige Irreführung vor.

Nach Anhang VI der LMIV kann die fragliche Bezeichnung dennoch verwendet werden, obwohl die erwartete Zutat ersetzt wurde, sofern die Angabe der Ersatzzutat in unmittelbarer Nähe des Produktnamens in der vorgegebenen Schriftgröße erfolgt. Der Produktnamen ist in dieser Hinsicht im Sinne der Bezeichnung des Lebensmittels nach der LMIV zu verstehen (dazu EuGH Urteil vom 01.12.2022 – C-595/21). Ein Beispiel: Selbst, wenn die Bezeichnung „Wurst“ als solche das Vorhandensein von Fleisch vermuten lässt, könnte der Begriff „Sojawurst“ erklären, dass in diesem Erzeugnis Fleisch durch pflanzliche Proteine ersetzt wurde.

Die Regelung Frankreichs widerspricht nach Auffassung des EuGH daher der Einheitlichkeit des EU-Rechts, da das Dekret praktisch die Nutzung dieser bestimmten Begriffe regelt, ohne dass diese eine offizielle gesetzliche Bezeichnung sind. Da Bezeichnungen bei ersetzenden Zutaten jedoch auf EU-Ebene einheitlich geregelt sind, darf ein einzelner Mitgliedstaat keine eigenen Regeln dazu machen.

Widerlegbare Vermutung bei Befolgung der LMIV

Weiterhin stellt der EuGH fest, dass das Unionsrecht eine widerlegbare Vermutung aufstellt. Danach wird vermutet, dass Informationen, die der LMIV entsprechen, die Verbraucher ausreichend schützen. Dies gilt auch für die Regelung ersetzender Zutaten in Anhang VI Nr. 4 LMIV. Das bedeutet, selbst wenn Zutaten vollständig ersetzt und entsprechend gekennzeichnet werden, dürfen pflanzliche Produkte Begriffe wie „Wurst“ oder „Steak“ enthalten. Nach EuGH-Ansicht kann jedoch die nationale Behörde eingreifen, wenn die Verpackung Verbraucher täuschen könnte, etwa bei fehlender Kennzeichnung der ersetzenden Zutat oder bei einer Aufmachung, die tierische Bestandteile suggeriert, z.B. durch Tierabbildungen.

Kurzum: Die LMIV-Regelungen schützen die Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend. Auch in Bezug auf eine mögliche Täuschung durch die Verwendung von Bezeichnungen aus der Fleisch- und Fischbranche für pflanzliche Fleischalternativen.

Ausblick

Frankreich könnte sich nach Abschluss des Verfahrens im nächsten Schritt dazu entscheiden, rechtliche vorgeschriebene Bezeichnungen für bestimmte Fleischprodukte, wie Steak, Schnitzel, Wurst & Co. einzuführen. Der Bezeichnungsschutz dürfte dann ähnlich streng wie bei Milcherzeugnissen ausfallen.

In der Rechtsprechung in Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten wurden Bezeichnungen wie „pflanzliche Joghurt-Variation“ oder „vegane Käsealternative“ für zulässig erachtet. Die Gerichte begründen dies damit, dass die verwendete Wortkombination gerade nicht als Name, sondern als Kennzeichnung des Alternativprodukts verwendet wird. Denn mit der Aufmachung als „Alternative“ werde das Produkt in eine Beziehung zu dem jeweiligen Milchprodukt, etwa „Käse“, gesetzt und dabei komme hinreichend deutlich zum Ausdruck, dass es sich eben nicht um Käse handelt, sondern eben gerade um eine Alternative dazu.

Es ist möglich, dass sich ein ähnlicher Trend bei Fleischalternativen fortsetzt, z.B. als „Wurstalternative aus Soja“ oder mit anti-werbenden Bezeichnungen wie „Don’t call it Schnitzel“!

Und welche Auswirkungen hat das Urteil in Deutschland? Auch in Deutschland wird intensiv über Begriffe für Fleischalternativen debattiert. Die neuen Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuchkommission erlauben die Bezeichnung „veganes Steak“, sofern das Produkt eine weitgehende sensorische Ähnlichkeit zu tierischen Produkten aufweist. Was unter „weitgehender sensorischer Ähnlichkeit“ zu verstehen ist, das geben die Leitsätze auch mit an die Hand: Dies meint, dass eine nahezu umfassende (sensorische) Ähnlichkeit bestehen muss.

Die Praxis wird zeigen, inwieweit die neuen Leitsätze dem EuGH-Urteil gerecht werden, an dem sie sich messen lassen müssen. Maßstab wird die Frage sein: Sind entsprechende Alternativprodukte tatsächlich „Imitate“ in Geschmack, Aussehen, Textur und Mundgefühl?

Nach den Leitsätzen gilt: Soweit kein „echtes“ Imitat eines Steaks vorliegt, dürfte dieses auch nicht als solches bezeichnet werden. Im Einzelfall könnte also eine Irreführung vorliegen. Dann erachtet auch der EuGH eine Untersagung der Verwendung der Begriffe mit Fleischbezug für gerechtfertigt.

Frankreich darf Fleisch-Begriffe für veggi & vegane Alternativen nicht verbieten
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Berlin

Fake-Fakten der Berliner Verbraucherschützer

Lebensmittelüberwachung
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit falschen Zahlen zu Getreide.
2024
11/11/2024
Fake-Fakten der Berliner Verbraucherschützer

Anfang November 2024 machte das BVL den gemeinsamen Bericht über LinkedIn und andere Social-Media-Kanäle bekannt. Es meldete in der Grafik als „häufigste Verursacher“ von lebensmittelbedingten Ausbrüchen: Gemüse (22%) und Getreide/Reis (17%). Verbraucher, die diese Zahlen sehen, sollen wohl Getreide für gefährlich halten, da es laut der BVL-Grafik für fast ein Fünftel der Ausbrüche verantwortlich sein soll.

Die Grafik, die das BVL Anfang November mit den irreführenden Zahlen veröffentlichte.

Wer sich die Zahlen genauer anschaut, sieht: Die Zahlen sind alles andere als plausibel.  Die Prozentzahlen beziehen sich nicht auf die in der Grafik gemeldeten 190 Ausbrüche oder etwa die 2 248 Erkrankungen. Sie beziehen sich auf lediglich 18 Ausbrüche, für die das RKI eine Ursache nachweisen konnte. Dieser Hinweis fehlt im Begleittext der Grafik.

Nur drei Ausbrüche

Fakt ist: 2023 gab es 18 lebensmittelbedingte Ausbrüche, deren Ursache geklärt werden konnte. Davon fielen in die definierte Kategorie „Getreide/Reis/Samen/Hülsenfrüchte“ drei belegbare Ausbrüche. Zwei davon wurden durch gekochten Reis verursacht. Nur einer der Ausbrüche wurde durch

„ein Lebensmittel der Kategorie Backwaren“ hervorgerufen (Zitat BVL).

Aber was genau war das Lebensmittel der Kategorie Backwaren für ein Produkt? Wer auf die Homepage der gemeldeten lebensmittelbedingten Ausbrüche geht, findet dort neben Keksen auch Produkte, die vielleicht mal an einer Getreidemühle vorbeigefahren sind. Wir rufen das BVL am 5. November 2024 an und fragen nach. Das BVL bestätigt die 18 Ausbrüche und die daraus berechneten 17%, welches Produkt bei Backwaren der Auslöser war, muss man erst nachschauen. Noch am selben Tag um 15 Uhr meldet uns das BVL per E-Mail:

„Bei dem Ausbruch in der Kategorie "Backwaren" handelte sich um einen Ausbruch mit 30 Erkrankungsfällen, verursacht durch Norovirus Genotyp II. Als ursächliches Lebensmittel wurde Kuchen mit Obstbelag (Beeren) angegeben. Der Kuchen einer Bäckerei wurde auf einer firmeninternen Veranstaltung mit Catering verzehrt. Die Untersuchung des Kuchens ergab den Nachweis von Noroviren im Obstbelag (Eintrag unklar). Es gab keinen Nachweis des Erregers im Herstellerbetrieb, Stuhluntersuchungen von fünf Mitarbeitenden waren alle Norovirus-negativ (…)“.

Kein Ausbruch durch Getreide

Warum wird der Ausbruch durch Obst in die Kategorie „Backwaren“ gerechnet und warum verbreitet das Bundesamt über Getreide solche Falschinformationen? Die Redaktion von Mühle + Mischfutter kennt die Branche und viele Müllerinnen und Müller persönlich. Sie legen größte Sorgfalt auf Hygiene und Sicherheit. Es werden Tausende von Euros in hochmoderne Maschinen investiert, die nahezu jedes Mutterkorn aus dem angelieferten Getreide herausfiltern können. Aber das BVL macht Getreide für 17% der Krankheitsausbrüche verantwortlich. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat rund 800 Mitarbeiter und einen jährlichen Etat von über 64 Mio. Euro. Wie kommt es zu diesen irreführenden Grafiken auf Social Media?

Mühle + Mischfutter fragte am 7. November 2024 bei der Pressestelle des BVL nach und fordert freundlich die Löschung des Posts auf allen Social-Media-Kanälen. Die Pressestelle des BVL hat dies abgelehnt. Hier unsere Anfrage: „Könnten Sie uns bitte erläutern, weshalb Sie die Prozentangabe und nicht die absolute Zahl an Ausbrüchen (die ja viel kleiner ist: Zwei bei der Kategorie Getreide/Reis durch Reis) als Grundlage für die Grafik genommen haben? Da kein Ausbruch und kein Erkrankter in 2023 durch Getreide/Getreideprodukte entstanden ist, bitten wir um die Löschung der Grafik auf allen Ausspielplattformen. Bitte geben Sie uns eine Rückmeldung, ob Sie die Grafik löschen. Bitte geben Sie uns auch eine Erklärung, wenn sie die Grafik nicht löschen, weshalb Sie diese nicht löschen möchten (…)“.

Hier die Antwort des BVL im Wortlaut: „Zur Beantwortung Ihrer Fragen möchte ich Sie auf die ausführliche Beschreibung der Daten in dem mit der Meldung auf X verlinkten Bericht zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen im Jahr 2023 verweisen. Dieser ist auch auf der Homepage des BVL verfügbar: https://www.bvl.bund.de (…). Die Zahlen in der veröffentlichten Grafik beziehen sich auf die 18 Krankheitsausbrüche, welche mit hoher Evidenz aufgeklärt wurden. Von diesen 18 Ausbrüchen waren drei durch Lebensmittel aus der Kategorie "Getreideerzeugnisse/ Reis/ Samen/ Hülsenfrüchte" verursacht worden. Gerundet entspricht das 17 Prozent. Die Daten zu Krankheitsausbrüchen in Deutschland werden gemäß der Vorgaben der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA kategorisiert. Hierzu finden Sie auch Informationen in dem Bericht. Den Vorgaben der EFSA entsprechend hat die Meldung zu den die Krankheitsausbrüche verursachenden Lebensmitteln in den Kategorien zu erfolgen, wie sie in der Grafik dargestellt sind, in diesem Fall "Getreideerzeugnisse/ Reis/ Samen/H ülsenfrüchte" oder beispielsweise "Gemüse und Gemüseerzeugnisse (inkl. Säfte)". Die Grafik gibt somit korrekt ein Ergebnis aus dem Bericht wieder, weshalb auch kein Anlass besteht, sie zu löschen.“

In Deutschland wurden 2023 über 11,5 Mio. Tonnen Getreide gegessen und getrunken. Es gab keinen einzigen nachgewiesenen Krankheitsausbruch durch Getreide. Nachdem wir mehrfach das Amt auf die missverständliche Grafik hingewiesen haben, ergibt sich für uns der Schluss, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bewusst Getreide in Misskredit bringen und beim Verbraucher Ängste gegenüber Getreideprodukten schüren will.

Wer persönlich dem BVL entgegnen möchte, findet hier eine Grafik mit den Fakten:

Fake-Fakten der Berliner Verbraucherschützer
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