Mischfutter
This is some text inside of a div block.

EU erlaubt Mehlwurmpulver in Lebensmitteln

Mehlwurmpulver mit Vitamin D für Brot, Pasta und Backwaren

Veröffentlicht am: 
10
February
2025
Lesezeit:
0
Min

EU erlaubt Mehlwurmpulver in Lebensmitteln

Mehlwurmpulver mit Vitamin D für Brot, Pasta und Backwaren

Veröffentlicht am: 
10
February
2025
Lesezeit:
0
Min
Mischfutter
This is some text inside of a div block.

EU erlaubt Mehlwurmpulver in Lebensmitteln

Mehlwurmpulver mit Vitamin D für Brot, Pasta und Backwaren

Veröffentlicht am: 
10
February
2025
Lesezeit:
0
Min
Mischfutter
This is some text inside of a div block.
Mehlwurmpulver mit Vitamin D für Brot, Pasta und Backwaren

EU erlaubt Mehlwurmpulver in Lebensmitteln

Mehlwurmpulver mit Vitamin D für Brot, Pasta und Backwaren

Mischfutter
This is some text inside of a div block.
Veröffentlicht am: 
10
February
2025
Lesezeit:
0
Min
Bild von: 
Mehlwürmer

Ab dem 10. Februar 2025 ist in der EU offiziell die Verwendung von UV-behandeltem Mehlwurmpulver in verschiedenen Lebensmitteln erlaubt. Auch für Brot, Kuchen und Käse ist die Verwendung zugelassen auf Grundlage einer Bewertung durch die EFSA. Jedoch wird vor möglichen allergischen Reaktionen gewarnt. Das französische Unternehmen Nutri’Earth hat das exklusive Recht, das mit Vitamin D angereicherte Pulver für die nächsten fünf Jahre in der EU zu vertreiben.

Gastartikel von:
Artikel von:

Sie haben es schon wieder getan - ein weiteres Insektenpulver ist in der EU für Lebensmittel zugelassen. Diesmal Pulver aus Mehlwürmern, welches UV-bestrahlt und so mit Vitamin D angereichert sein soll. Die Presse hat dies aufgegriffen und mit dieser "News" für Aufruhr gesorgt. Dabei ist das Pulver aus Mehlwürmern bereits in den EU für Humanernährung zugelassen ist. Bei der jetzigen Zulassung handelt es sich also um bereits zugelassenes Pulver, welches zusätzlich behandelt wurde und angeblich den Vitamin D-Mangel bei Menschen ausgleichen soll. Besonders ärgerlich für die Branche ist, das aufgrund der mangelhaften Kommunikation der EU-Institutionen Kunden wieder in den Bäckereien stehen und fragen, ob Insektenpulver im Brot ist.

Mehlwürmer sind in Mühle nicht gerne gesehen und gelten als Schädlinge.

Was ist genau passiert: Die Europäische Union hat ab dem 10. Februar 2025 in der Europäischen Union die Verwendung von UV-behandeltem Mehlwurmpulver in verschiedenen Lebensmitteln offiziell erlaubt. Diese Zulassung betrifft unter anderem Brot, Kuchen, Teigwaren, verarbeitete Kartoffelprodukte, Käse sowie Obst- und Gemüsekompotte. In Brot und Kuchen dürfen bis zu vier Gramm des Pulvers pro hundert Gramm Endproduktenthalten sein. Durch die UV-Behandlung des Pulvers soll der Gehalt an Vitamin D3 erhöht werden und dazu beitragen, dass die genannten Lebensmittel mit diesem Vitamin angereichert werden.

Die Zulassung basiert auf einer Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die zu dem Schluss kam, dass das Mehlwurmpulver unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen und -mengen sicher sei. Beispielsweise dürfen die Larven vor der Vermhalung einige Stunden nicht mehr gefüttert werden, damit der Darm entleert ist. Allerdings wies die EFSA darauf hin, dass der Verzehr des Pulvers bei Personen mit Allergien gegen Krebstiere und Hausstaubmilben allergische Reaktionen auslösen kann. Daher müssen die Lebensmittel, die Mehlwurmpulver enthalten, spezifisch gekennzeichnet werden. Das diese Kennzeichnung aber beispielsweise nicht in Gaststätten greift, hat Mühle + Mischfutter bereits 2023 in einem Artikel nachgewiesen. Hier zum Artikel. Bei der Kennzeichnung muss auch angeben werden, dass das Produkt durch UV-Behandlung erzeugtes Vitamin D enthält, sofern der Vitamin-D-Gehalt einen signifikanten Wert erreicht. Mühle + Mischfutter hat bereits

Bereits in den anderen Verordnungen zur Zulassung ist erwähnt, dass allergische Reaktionen beim Menschen durch den Verzehr von vermahlenen Insekten wahrscheinlich sind. Hinsichtlich des Wettbewerbs und der Marktregulierung ist ebenfalls kritisch zu betrachten, dass das französische Unternehmen Nutri’Earth für fünf Jahre das alleinige Recht besitzt UV-behandeltes Mehlwurmpulver in der EU zu vertreiben. Das französische Unternehmen Nutri’Earth stellte den Antrag bereits 2019. Anschließend folgten Untersuchungen und Prüfungen. Nun wurde der Antrag genehmigt. Nutri’Earth ist ein privates französisches Unternehmen mit Fokus auf der Nutzung von Insekten als Proteinquelle für Menschen, Tiere und die Landwirtschaft.

Insekten sind seit 2021 in der Europäischen Union (EU) als Lebensmittel zugelassen. In der Mühlenbranche sorgte die Zulassung von Insektenmehl für Kritik. Der Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft betonte: „Mehl bleibt Mehl“. Verbraucher kritisierten fehlende Transparenz und Bedenken bezüglich Allergien und möglicher Kontaminationen. Weitere Informationen dazu in M+M-03-2023 und hier.

Außerhalb der EU dürfen beispielsweise in der Schweiz Grillen, Mehlwürmer im Larvenstadium sowie europäische Wanderheuschrecken bereits seit 2017 zum menschlichen Verzehr angeboten werden. Auch hier gilt: Die Verwendung muss klar deklariert werden.

Da Insektenpulver vor allem in Ländern außerhalb der EU hergestellt wird und bisher keine Erfahrungen weltweit vorliegen, welche Wirkung der Verzehr von in großen Mengen vermahlener Larven und Insekten auf den menschlichen Organismus hat, ergeben sich viele Unsicherheiten. Auch wie hoch Qualitätsstandards in Betrieben vor allem in Asien sind und wie Vorgeben der EU dort eingehalten werden, ist zu hinterfragen. Mühle + Mischfutter wollte schon 2023 von den deutschen Kontrollbehörden, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wissen, wie die Prüfung des Pulvers erfolgt, welches in die EU eingeführt wird. Wie will beispielsweise die EU sicherstellen, dass die Insekten im Pulver nicht doch mit Abfällen gefüttert worden sind, die in der EU verboten sind. Hier unsere Anfrage, Rückfrage und die Antworten des BVL im Wortlaut.

Sehr geehrte Damen und Herren der Pressestelle des BVL,

vielen Dank für die Zusendung der Informationen zu Regeln für Insekten als Lebensmittel. Für unsere Berichterstattung haben wir Fragen und bitten um Beantwortung bis zum 23.März 2023.
1. Sie schreiben wiederholt in Ihren Informationen und in unten angehängter Mitteilung zu den EU-Verordnungen zu Insekten in Lebensmitteln: "Im Gegensatz zu anderen Teilen der Welt sind Insekten in Europa noch nicht Teil der üblichen Ernährung". Dies impliziert, dass die neu zugelassenen Lebensmittel mit Insekten in der EU bereits in anderen Teilen der Welt zur "üblichen Ernährung" gehören. Da es sich bei den in der EU-Verordnung neu zugelassenen Lebensmitteln aus Insekten um vermahlene Insekten/Larven handelt, also Pulver aus Insekten, welches zu bis zu 40 % zugemischt werden darf, haben wir die Frage an Sie, in welchen Teilen der Welt vermahlene Insekten oder Insektenlarven als Pulver, welches bis zu einem Anteil von 40 % dem ursprünglichen Lebensmittel zugesetzt werden darf, zur üblichen Ernährung gehört?
2. Wenn es keine Länder gibt, in denen vermahlene Insekten und Larven und Insektenpulver zur üblichen Ernährung gehören, wäre Ihre Formulierung eine bewußte Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir bitten um Stellungnahme.  
3. Wie garantiert Ihr Amt, dass das Insektenpulver, welches von einem Unternehmen mit Sitz in Vietnam in die EU exportiert wird und u.a. dann von deutschen Verbraucherinnen und Verbrauchern konsumiert wird, den Vorschriften für Lebensmittelsicherheit in Deutschland entspricht? Wie genau wollen Sie dies kontrollieren?
4. In der EU ist es verboten Insekten und Insektenlarven für den menschlichen Verzehr mit Lebensmittelabfällen zu füttern? Können Sie sicherstellen,  dass diese Vorschrift auch von dem in Vietnam ansässigen Unternehmen eingehalten wird? In Vietnam ist die Verfütterung von Abfällen zugelassen, wie wird die Einhaltung der in der EU geltenden Regelung zum Verfüttern kontrolliert? Können Sie garantieren, dass die vermahlenen Insekten, die in die EU eingeführt werden, nicht mit Abfällen gefüttert wurden?
5. Sie versprechen den Verbrauchern in Ihrer Mitteilung "sichere" Regelungen für die Einfuhr von Insekten für den menschlichen Verzehr von außerhalb der EU seien getroffen worden. Welche Regeln sind das?
6. Können Sie weder garantieren, dass die Insekten und Larven in Vietnam nicht mit Lebensmittelabfällen gefüttert werden und können Sie keine sicheren Regelungen nennen, wäre beides eine bewußte Irreführung der Verbraucher. Wir bitten um Stellungnahme.

Hier die Antwort des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL):

Sehr geehrte Frau Kemper,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Dazu möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen.
Zu Ihren Fragen 1 und 2:
In der Tat werden Insekten allgemein in anderen Teilen der Welt (außerhalb der EU) als Lebensmittel von Menschen verzehrt und zwar nicht nur als Nischenprodukt. Die Zubereitungsformen sind dabei sicherlich vielfältig.
Unsere Aussage, wonach Insekten in anderen Teilen der Welt Teil der üblichen Ernährung sind, impliziert jedoch keinesfalls, dass sich dies auf spezielle Produktvarianten wie vermahlene Insekten, Larven und Insektenpulver bezieht.

Zu Ihren Fragen 3 bis 6:
Wie bei allen anderen Lebensmitteln auch ist der Inverkehrbringer bzw. Importeur für die Sicherheit der Erzeugnisse verantwortlich. Die Überwachungsbehörden der Bundesländer stellen durch (Einfuhr-)Kontrollen sicher, dass die folgenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Für Insekten gelten die allgemeinen hygienerechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, sowohl für die Primärproduktion von Insekten (Anhang I) als auch für die weiteren Stufen bis zum Inverkehrbringen (insbesondere Artikel 5 – HACCP-gestützte Verfahren – sowie Anhang II). Außerdem gilt das allgemeine Lebensmittelrecht und damit die Maßgaben der Verordnung (EG) Nr. 178/2002.
Weiterhin sind die spezifischen Anforderungen (u.a. mikrobiologische Kriterien und Kontaminanten-Höchstgehalte) der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 einzuhalten.
Es besteht außerdem die Verpflichtung zur Untersuchung von Insekten auf pharmakologisch wirksame Stoffe im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2022/1646 und Delegierter Verordnung (EU) 2022/1644.

Fütterung: Insekten sind  Nutztiere, wenn sie  zur Herstellung von Lebensmitteln oder von Futtermitteln verwendet werden. Bei der Fütterung von Insekten gelten die gleich hohen Anforderungen europäischer und nationaler Rechtsvorschriften aus dem Futtermittelbereich wie bei der Fütterung der anderen Nutztiere (u. a. Hygienevorschriften, Vorschriften über verbotene Stoffe, Höchstgehalte unerwünschter Stoffe, Pflanzenschutzmittel).
Neben grundsätzlichen Verfütterungsverboten von tierischen Proteinen regelt die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 u.a. die Verfütterung von verarbeitetem tierischen Protein von Nutzinsekten an Nutztiere.
Ebenso gilt für alle Nutztiere außer Pelztiere, also auch für Insekten, das Verbot der Fütterung mit Küchen- und Speiseabfällen oder Futtermittel-Ausgangserzeugnissen, die Küchen und Speiseabfälle enthalten oder daraus hergestellt wurden (gem. Art. 11 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009).
Des Weiteren ist gemäß Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates u. a. die Verwendung von Kot in der Tierernährung und demzufolge auch als Substrat für die Fütterung von Nutzinsekten verboten.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Stellvertretender Pressesprecher

Unsere Rückfrage

Da Insekten in Mehlen ein andauerndes Thema in der Branche ist, die unser Fachmagazin Mühle+Mischfutter anspricht, ergeben sich nun einige Rückfragen und ich bitte höflich um Antworten bis 18. September 2023.

1. Bitte nennen Sie mir die in Ihren Antworten zu 3 und 6 in Ihrer Mail vom 15.3. angesprochenen Überwachungsbehörden der Bundesländer, die durch (Einfuhr-)Kontrollen sicherstellen, dass die in Ihrer Mail folgenden Lebensmittelrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

2. Sie schreiben: "Es besteht außerdem die Verpflichtung zur Untersuchung von Insekten auf pharmakologisch wirksame Stoffe im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2022/1646 und Delegierter Verordnung (EU) 2022/1644." Bitte nennen Sie mir die zuständigen Stellen, die diese Untersuchung durchführen.

3. Es ist sicher für den Verbraucherschutz sinnvoll, dass die Insekten, die im europäischen Ausland aufgezogenen und vermahlen werden, nicht mit Abfällen und Kot gefüttert werden dürfen. Leider kenne ich kein Verfahren, dass anhand des Mehls nachweisen kann, welche Nahrung das Insekt aufgenommen hat. Auch wenn hier Grenzwerte  zu Schwermetallbelastung, Keimen und Parasitenbefall nicht erreicht werden, gibt es meines Wissens kein Verfahren, dass  zweifelsfrei ausschließen kann, dass die getrockneten und vermahlenen Insekten vorher nicht mit Fäkalien oder Abfällen gefüttert wurden. Ich freue mich, wenn Sie mir Verfahren, die das können und gerne auch Ansprechpartner dazu nennen können.

4. Erneut stelle ich an Ihre Behörde die Frage, ob Sie garantieren können, dass die vermahlenen Insekten und Larven in Vietnam, die als Mehle/Insektenpulver in die EU eingeführt werden, nicht mit Lebensmittelabfällen und Fäkalien gefüttert werden. Ich bitte um die direkte Beantwortung dieser 4. Frage.

Zweite Antwort des BVL

Sehr geehrte Frau Kemper,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Dazu möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Zu Ihren Fragen 1 und 2: Für die Umsetzung und den Vollzug des Lebensmittelrechts sind die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer zuständig. Eine Übersicht der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden finden Sie hier. Die benannten (Einfuhr-) Kontrollbehörden und Untersuchungseinrichtungen der jeweiligen Bundesländer für Ihre spezifische Fragestellung können Sie dort erfragen.

Zu Ihrer Frage 3: Hierzu liegen mangels Zuständigkeit keine Informationen vor. Auch dies könnte ggf. bei den jeweilig zuständigen Untersuchungseinrichtungen der Bundesländer erfragt werden.

Zu Ihrer Frage 4: Allgemein regelt die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 die Einfuhr aus Drittländern dahingehend, dass in die Europäische Union eingeführte Lebensmittel, die in der Union in den Verkehr gebracht werden sollen, die entsprechenden Anforderungen des Lebensmittelrechts der EU oder von der EU als zumindest gleichwertig anerkannte Bedingungen erfüllen müssen oder aber, soweit ein besonderes Abkommen zwischen der EU und dem Ausfuhrland besteht, die darin enthaltenen Anforderungen. Die allgemeinen Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit in der EU werden darüber hinaus in der genannten Verordnung geregelt. Demnach dürfen Lebensmittel, die nicht sicher sind, nicht in Verkehr gebracht werden. Lebensmittel gelten als nicht sicher, wenn davon auszugehen ist, dass sie gesundheitsschädlich oder für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind.

Die Lebensmittelunternehmer auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen, das heißt auch die Importeure, sind verantwortlich dafür, dass die Lebensmittel oder Futtermittel die Anforderungen des Lebensmittelrechts in ihrem Bereich erfüllen, und haben dies zu überprüfen. Soweit dazu Untersuchungen in Laboratorien durchzuführen wären, müssen nach geltendem EU-Recht diese Laboratorien akkreditiert sein. Drittländer, die in die EU Lebensmittel verbringen wollen, müssen gelistet sein. Dass Verfahren für die Listung ist in englischer Sprache auf der Internetseite der Europäischen Kommission beschrieben unter:

Aufgrund dieser rechtlichen Rahmenbedingungen und der daraus resultierenden Zuständigkeiten kann weder das BVL noch sonst eine zuständige Behörde in Deutschland die von Ihnen angesprochene Garantie übernehmen. Nach den auch in anderen Bereichen der Einfuhr von Lebensmitteln gültigen Grundätzen sind es vielmehr die exportierenden Drittländer und die agierenden Wirtschaftsbeteiligten, die sicherstellen müssen und die die Verantwortung dafür tragen, dass die in die EU verbrachten Lebensmittel sicher sind und alle Regelungen des europäischen Rechts eingehalten werden.

Durch risikobasierte Kontrollen überprüfen dann die Lebensmittelüberwachungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten, ob die Lebensmittel, die die Unternehmer in Verkehr bringen, sicher sind. Zudem führt die Europäische Kommission in Drittländern Audits durch, um zu überprüfen, ob die dortigen Behörden die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen für die Ausfuhr in die EU gewährleisten. Dabei werden auch Betriebe besucht.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stellvertretender Pressesprecher

Mühle + Mischfutter Online Logo Small
Mühle + Mischfutter Online +
Unbegrenzter Zugang zu allen M+ Inhalten
Genießen Sie rund um die Uhr uneingeschränkten Zugang zu allen unseren Artikeln und Berichten.
Regelmäßiger Newsletter
Erhalten Sie regelmäßige Updates und die neuesten Branchentrends direkt in Ihr Postfach.
Bequemer digitaler Zugang
Egal, ob Sie am Schreibtisch sitzen oder unterwegs sind, Sie können jederzeit und überall auf unsere Inhalte zugreifen.
Unterstützung unabhängiger Fachberichterstattung
Mit Ihrem Abonnement unterstützen Sie die unabhängige Berichterstattung und helfen uns, weiterhin hochwertige Informationen zu liefern.

M+ Online

1€ /Woche
monatlich abgerechnet
Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln auf M+ Online
Zugang zu allen Newslettern
Jederzeit zur nächsten Abrechnung kündbar

30 Tage kostenlos testen

Jetzt abonnieren

Mühle + Mischfutter Online Abo inklusive M+ Online

ab 21€ /Monat
Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln auf M+ Online
Mühle + Mischfutter Print, Online oder Online + Print
Zugang zu allen Newslettern
zum Mühle + Mischfutter Abo
Anzeige

Meldungen zu diesem Artikel

No items found.

Weiterlesen

Unsere Experten zu diesem Thema

No items found.

Personen aus diesem Artikel

No items found.

Firmen aus dem Artikel

Aus Ausgabe: 
Gastartikel von:
Artikel von:
Mühle + Mischfutter Online Logo

Abonnieren Sie unseren Newsletter. Fachspezifische Berichterstattung. Direkt in Ihr Postfach.

'Nichts verpassen!
Herzlich willkommen! Vielen Dank, dass Sie unseren Newsletter abonniert haben.
Leider scheint dies nicht funktioniert zu haben. Probieren Sie es gerne erneut. Alternativ
Anmeldung erfolgreich
Error