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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Verlag Moritz Schäfer GmbH & Co. KG, Detmold

Inhalt:

für Anzeigen und Fremdbeilagen

für den Vertrieb von Büchern und Zeitschriften

für Anzeigen und Fremdbeilagen:

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

2. Anzeigenaufträge sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.

3. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen eines Werbungtreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige, wenn nicht bei Vertragsabschluss ein anderer Beginn vereinbart wird. Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt und wenn er diesen innerhalb eines Monats nach Ablauf des Auftrages geltend macht. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechts-pflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zurückzuvergüten.

4. Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat. Der Ausschluss von Mitbewerbern kann nur für zwei gegenüberliegende Seiten vereinbart werden.

5. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

6. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Der Auftraggeber übernimmt dem Verlag gegenüber die Kosten, die aus eventueller Gegendarstellung oder einem aus der Veröffentlichung sich ergebenden Rechtsstreit entstehen.

7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch ihre Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

9. Der Auftraggeber ist bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige zu einer Zahlungsminderung oder zu einem Ersatzanspruch berechtigt, es sei denn, dass durch die Mängel der Zweck der Anzeige unerheblich beeinträchtigt wird. Fehlerhaft gedruckte Kennziffern beeinträchtigen den Zweck der Anzeige nur unerheblich.

10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt.

12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung mit Beleg spätestens fünf Tage nach Erscheinen der Anzeige erteilt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Tage der Rechnungserteilung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine kürzere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.

13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

14. Der Verlag liefert auf Wunsch jeweils sofort nach Erscheinen der Anzeige kostenlos einen Anzeigenausschnitt. Eine vollständige Belegnummer wird geliefert, sofern Art und Umfang des Anzeigenauftrages dieses rechtfertigen. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine Aufnahmebescheinigung des Verlages.

15. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftrag-geber zu tragen.

16. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung erlischt drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige.

17. Bei Zifferanzeigen stellt der Verlag seine Einrichtung für die Entgegennahme, Verwahrung und Weiterleitung auf dem normalen Postweg etwa eingehender Zuschriften zur Verfügung. Eine Gewähr für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe wird nicht übernommen. Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz wegen Verlust oder Verzögerung in der Weiterleitung derartiger Durchgangsschreiben sind ausgeschlossen. Der Verlag behält sich das Recht vor, eingehende Zuschriften zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu öffnen. Geschäftliche Anpreisungen, Zuschriften, die auf die Anzeige nicht direkt Bezug haben, sowie Angebote von Vermittlungsstellen sind von der Weiterleitung aus-geschlossen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt gegebenenfalls acht Wochen, danach erfolgt Vernichtung. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.

Zusät­zliche Bedin­gun­gen des Verlages:

Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft.

Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen und Abbestellungen übernimmt der Verlag keine Haftung.

Für Anzeigenaufträge, die von Geschäftsstellen durch Verlagsvertreter oder sonstige Annahmestellen aufgenommen wurden, behält sich der Verlag die Ablehnung vor.

Auf Eigenanzeigen hat der Werbungsmittler keinen Provisionsanspruch.

Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.

Reklamationen jeglicher Art sind innerhalb acht Tagen nach Erscheinen der Anzeige bzw. nach Empfang der Rechnung zu erheben.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Detmold.