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Keine Hausgrillen, Mehlwürmer, Buffalowürmer und Wanderheuschrecken in Getreidemühlen?

Zulassung von Insektenpulver für Lebensmittel

Veröffentlicht am: 
1
February
2023
Lesezeit:
0
Min

Keine Hausgrillen, Mehlwürmer, Buffalowürmer und Wanderheuschrecken in Getreidemühlen?

Zulassung von Insektenpulver für Lebensmittel

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Zulassung von Insektenpulver für Lebensmittel

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Zulassung von Insektenpulver für Lebensmittel

Keine Hausgrillen, Mehlwürmer, Buffalowürmer und Wanderheuschrecken in Getreidemühlen?

Zulassung von Insektenpulver für Lebensmittel

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1
February
2023
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Insektenpulver

Kein Müller duldet in seinem Betrieb Grillen, Mehlwürmer oder andere Schädlinge. Dennoch wird er jetzt mit der Frage konfrontiert, ob er Insekten in seinem Mehl vermahlt. Die Zulassung von Insektenpulvern für Lebensmittel in der EU ist ein heiß diskutiertes Thema nicht nur in den sozialen Medien.

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Insektenmehle für Lebensmittel haben in den letzten Wochen die Branche in Aufruhr versetzt. Das Informationsdefizit zur Zulassung von Insektenmehlen durch die EU schürt Misstrauen und schadet den Getreideverarbeitern. Das zeigt, wie wichtig es ist, gegenüber Verbrauchern transparent und offen zu kommunizieren. Mit der Mühlenbranche haben Konsumenten einen Partner an der Seite, der Lebensmittel unter strengsten Auflagen herstellt. Unsere Müllerinnen und Müller garantieren, dass in keiner Getreidemühle für Lebensmittel Larven oder Insekten vermahlen werden. Das muss jetzt aktiv in die Öffentlichkeit getragen werden. Dazu der Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS in seiner Stellungnahme vom 26. Januar 2023:

 „Mehl bleibt Mehl!“ Mehl und Grieß, dürfen ausschließlich aus gesundem Getreide hergestellt werden, das „frei von lebenden und toten Schädlingen“ ist, wie es in den Einkaufskontrakten der Mühlen heißt. Das jetzt zugelassene „Insektenpulver“ wird in wenigen, gesonderten Produktionsstätten erzeugt. Für die Müllerei spielt weder die Herstellung noch der Einsatz von Insektenpulver eine Rolle.

Wenig Lust auf Food-Insekten

Die Verwendung von Insekten aus industriellen Larvenmastanlagen als Alternative zu herkömmlichen Proteinquellen befürworten nur wenige Verbraucher. Insekten wecken negative Assoziationen wie Schmutz, Krankheiten und Parasiten. Es überwiegen nicht nur in den Kommentaren bei Facebook, Twitter, TikTok oder Instagram Ekel und Ängste. Konsumenten fühlen sich von der Zulassung überrumpelt. Dem Wunsch nach Aufklärung und Transparenz ist die EU zu spät nachgekommen. Auch wenn ihr Social Media Team diesmal erfreulich schnell reagierte und versuchte, die Situation zu retten. Da waren Gerüchte und Horrorszenarien längst in Umlauf. Fragen zu Gesundheitsrisiken durch Insektenpulver in Lebensmitteln sind berechtigt. In Mühle + Mischfutter haben wir mehrfach auf möglichen Befall von Insekten mit Parasiten und Krankheiten sowie auf Veränderung der Insekten durch Massenhaltung und Mast hingewiesen (www.mühle-mischfutter.de). Es ist unbestritten, dass zu den Auswirkungen der industriellen Aufzucht von Insekten, egal ob für Tierfutter oder die menschliche Ernährung noch zu wenig Forschungsergebnisse vorliegen. Der Tierschutzverband hat seine kritische Position u. a. zum Abtöten der Larven in Mühle + Mischfutter Ausgabe 3-4/2022 formuliert.

Rechtslage in Europa

In der europäischen Futtermittelproduktion werden aktuell Erfahrungen mit Insekten aus Mastfarmen gesammelt. Erste Futtermittelmühlen vermahlen unter strengen Auflagen getrocknete Larven aus der industriellen Aufzucht. Vor allem Geflügel- und Fischfarmen verfüttern Insektenmehle. Vorschriften bei der Lagerung und räumlichen Abgrenzung zu allen Prozessen der Lebensmittelherstellung stellen sicher, dass es zu keiner Verunreinigung von Mehlen für den menschlichen Verzehr kommt. Insekten sind seit 2021 in der Europäischen Union (EU) als Lebensmittel zugelassen. Die EU-Verordnung zur Zulassung von Insekten für die menschliche Nahrung wurde im Juli 2018 verabschiedet und trat nach einer Übergangsfrist von drei Jahren in Kraft. Die EU erlaubt vier Arten von Insekten: Mehlwürmer, Wanderheuschrecke, Buffalowurm und Hausgrille.  Die Insekten müssen nach spezifischen Anforderungen gezüchtet und gemästet werden, die die Vermeidung von Krankheiten und Schadstoffen sicherstellen. Alle Insektenprodukte aus der industriellen Larvenmast werden vor der Vermarktung geprüft und zertifiziert, damit sie den EU-Normen für Lebensmittelsicherheit und -qualität entsprechen. Auf der Verpackung müssen Informationen zur Art des Insektenprodukts, seiner Herkunft und zu seiner Verarbeitung abgedruckt sein.  Es gibt bereits Unternehmen, die auf dem deutschen Markt Lebensmittel mit Insekten verkaufen. Snacks aus ganzen gewürzten Grillen, z.B. von Catch-Your-Bug oder Entosus. Chips und Cracker, z.B. von der Marke Pinaks. Insekten-Nudeln, z.B. von Beneto Foods. Mehle aus Insekten oder Larven sind aber für Hersteller noch wegen ihres hohen Preises im Vergleich zum Getreidemehl aktuell ein Nischenprodukt. 

Kennzeichnen vs. Selbstverantwortung 

Wird in einem Lebensmittel Insektenpulver bis zur zulässigen Höchstmenge zugemischt, muss dies nicht gesondert hervorgehoben werden. Es muss auch kein gesonderter Warnhinweis aufgedruckt werden. Obwohl die EU in der Verordnung die Problematik für Allergiker beschreibt, fehle ihr noch der letzte Beleg dafür, dass durch den Verzehr Allergien ausgelöst werden könnten. Bis zur Vorlage von Forschungsergebnissen „ist die Kommission der Auffassung, dass keine spezifischen Kennzeichnungsvorschriften bezüglich des Potenzials von Acheta domesticus (Hausgrille d.V.), eine Primärsensibilisierung auszulösen, in die Unionsliste zugelassener neuartiger Lebensmittel aufgenommen werden sollten.“ (Durchführungsverordnung (EU) 2023/5 der Kommission vom 3. Januar 2023.)

Visuel unterscheiden sich die Nahrungsmittel mit Insektenpulver nicht von herkömmlichen Produkten. Ob ein Produkt Insekten aus der industriellen Larvenmast enthält, erfahren Käufer bis auf weiteres nur durch das Zutatenverzeichnis (wie “teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)"). Für Allergiker wird neben dem Zutatenverzeichnis darauf hingewiesen, dass es zu allergischen Reaktionen führen kann bei Menschen mit Allergien gegen Krebstiere und Hausstaubmilben. Allerdings müssen bei unverpackten Waren oder in Restaurants Insekten nicht in der Liste der Allergene aufgeführt werden. Die Zulassung gilt ebenso für Fleischersatzprodukte. Es darf zu 5 % aus Insektenmehl bestehen, was in der Zutatenliste angegeben werden muss, denn die EU definiert Insektenpulver als Stoff tierischen Ursprungs. Da es keine rechtsverbindliche Regelung für vegane Produkte in Europa gibt, ist die Verwendung und besondere Kennzeichnung den einzelnen Labels überlassen. Die EU erklärt dazu: Es ist wichtig zu beachten, dass es in der Verantwortung jedes Einzelnen liegt, sicherzustellen, dass sie die richtigen Informationen erhalten, um ihre Gesundheit zu schützen. 

Insektenfarmen in Vietnam 

Das vietnamesischen Unternehmens Cricket One Co. Ltd hat 2019 bei der EU-Kommission den Antrag gestellt für die Zulassung für teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) als neuartiges Lebensmittel in der EU. Um diese Genehmigung vom Januar 2023, rankt sich der aktuelle Verbraucherprotest. Die Erlaubnis gilt laut "EU-Verordnung 2023/5" zunächst nur für das antragstellende vietnamesische Unternehmen, das das entfettet Grillenpulver fünf Jahre lang allein verkaufen darf. Zum Nachlesen der Durchführungsverordnung (EU) 2023/5 der Kommission vom 3. Januar 2023 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von teilweise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) als neuartiges Lebensmittel und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470

In Südvietnam gibt es keine spezifischen gesetzlichen Regelungen für die industrielle Aufzucht und Mast von Insekten. Insektenfarmen in Vietnam dürfen auch biologische Abfälle verfüttern. In Vietnam haben sich in den letzten Jahren zahlreiche Insektenfarmen für die Futtermittelherstellung angesiedelt. Die Regulierung und Überwachung der Vorschriften in Vietnam liegt in der Verantwortung der Regierung und der Lebensmittelbehörde. In der EU ist es verboten, Abfälle oder Abfallprodukte zum Mästen der Insektenlarven zu verwenden, da dies eine Gefahr für die Lebensmittelsicherheit darstellen kann.

Internationalisierung

Die niederländische Firma Protix, laut eigenen Angaben Weltmarktführer bei der Herstellung insektenbasierter Futtermittel, hat für ihren Internationalisierungsplan weitere 50 Mio. € von Investoren erhalten, u. a. vom European Circular Bioeconomy Fund (ECBF), BNP Paribas Principal Investments und die Prince Albert II-Foundation.  Im Juni 2019 hatte Protix die größte Insektenfarm der Welt in Bergen op Zoom eröffnet. Dort stellt sie im industriellen Maßstab aus Lebensmittelabfällen proteinreiche Futtermittel her. Dies sei ein schnell wachsender Markt. Den Zulassungsantrag für gefrorene, getrocknete und pulverisierte Hausgrillen für Lebensmittel hat die niederländische Firma Fair Insects BV bei der EU gestellt. Es hat spezielle Daten zur Produktion, Verarbeitung und zur Sicherheit von Hausgrillen eingereicht. Diese sind für fünf Jahre ab der Durchführungsverordnung am 3. März 2022 geschützt und Fair Insects kann sich allein auf die Zulassung berufen und die Produkte anbieten. Schon 2017 wurde Fair Insects BV von Protix übernommen. Durchführungsverordnung 2022/188 der Kommission vom 10. Februar 2022

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