Artenvielfaltsflächen bleiben geschützt
Kompromiss zugunsten der Ernährungssicherung
Artenvielfaltsflächen bleiben geschützt
Kompromiss zugunsten der Ernährungssicherung
Artenvielfaltsflächen bleiben geschützt
Kompromiss zugunsten der Ernährungssicherung
Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat den Ländern seinen in der Bundesregierung abgestimmten Vorschlag zur Umsetzung der Kommissionsentscheidung zum Aussetzen von Fruchtwechsel und Flächenstilllegung unterbreitet.
Der Vorschlag sieht vor: Die erstmalige verpflichtende Flächenstilllegung soll im kommenden Jahr ausgesetzt werden. Stattdessen soll weiterhin ein landwirtschaftlicher Anbau möglich sein, allerdings nur von Getreide (ohne Mais), Sonnenblumen und Hülsenfrüchte (ohne Soja). Das gilt nur für die Flächen, die nicht bereits 2021 und 2022 als brachliegendes Ackerland ausgewiesen waren. Die bestehenden Artenvielfaltsflächen werden dadurch weiterhin geschützt und können ihre Leistung für Natur- und Artenschutz sowie eine nachhaltige Landwirtschaft erbringen. Wissenschaftliche Berechnungen gehen davon aus, dass damit etwa 100000 bis 180000 ha Acker weiterhin für die Getreideproduktion zur Verfügung stehen. Damit können etwa 600000 bis eine Million Tonnen Getreidezusätzlich produziert werden. Die Regelung zum Fruchtwechsel soll einmalig im Jahr2023 ausgesetzt werden. Damit können Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland auch im Jahr 2023 Weizen nach Weizen anbauen. In den Vorjahren war dies auf etwa 380000 Hektar der Fall. Nach wissenschaftlichen Berechnungen könnten damit bis zu 3,4 Mio. t mehr Weizen erzeugt werden.
Erklärung des Bundesministers
Dazu erklärt Bundesminister Özdemir: „Putin spielt mit dem Hunger und er tut dies auf Kosten der Ärmsten in der Welt. Gleichzeitig ist der Hunger bereits dort am größten, wo die Klimakrise schon voll zugeschlagen hat. Für mich gilt daher, dass jede Maßnahme zur Lösung einer Krise darauf hin überprüft werden muss, dass sie eine andere nicht verschärft. Landwirtschaft in Deutschland hat ein Angebot gemacht, durch Beibehalten der Produktion die Getreidemärkte zu beruhigen. Die EU hat den Rahmen zur Umsetzung geschaffen. Unsere Landwirtinnen und Landwirte brauchen Planungssicherheit, was sie in wenigen Wochen aussäen dürfen.
Ich habe mich deshalb entschlossen, auf das Angebot einzugehen und gleichzeitig beim Artenschutz und beim Klimaschutz keine Verschlechterung zu erzielen. Was ich vorlege, ist ein Kompromiss, der an der einen oder anderen Stelle auch wehtut, denn er sieht vor, die eigentlich geplanten zusätzlichen Artenschutzflächen erst 2024 einzuführen. In 2023 können die Bauern dann auf diesen Flächen weiter Nahrungsmittel anbauen. Artenvielfaltsflächen und Landschaftselemente, die schon etabliert sind und längst dem Artenschutz dienen, bleiben unangetastet und dürfen nicht umgebrochen werden. Ich freue mich, dass die EU meinem Vorschlag gefolgt ist und eine Ausnahme beim Fruchtfolgen-Wechsel zulässt.
So können unsere Landwirtinnen und Landwirte im kommenden Jahr ein weiteres Mal Weizen auf Weizen anbauen. Auf diese Art und Weise gelingt es am besten, die Getreideerträge in Deutschland stabil zuhalten und damit zur Stabilität der Weltmärkte beizutragen. Ich nehme alle beim Wort: Ich schließe diesen Kompromiss für den Teller, nicht damit Getreide im Tank oder Trog landet – und unsere Ausnahme gilt ausdrücklich nur für 2023. Auch da nehme ich alle beim Wort und auch in die Pflicht. “